Deutsche Rentenversicherung

Rentenpaket II

Datum: 27.09.2024

Am 27. September 2024 wurde der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung, das sogenannte Rentenpaket II, erstmalig im Bundestag beraten.

Der Gesetzentwurf zum Rentenpaket II enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

  1. Verlängerung der Haltelinie Rentenniveau über 2025 hinaus bis 2039; dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus
  2. Errichtung der Stiftung „Generationenkapital“, die aus den Erträgen des Stiftungsvermögens einen Finanzierungsbeitrag an die Deutsche Rentenversicherung leisten soll (geplant sind ab 2036 10 Mrd. Euro jährlich)
  3. Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben zur Stärkung der unterjährigen Liquidität

Hierzu erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund:

  1. Die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus bis 2039 kann dazu beitragen, das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken, indem ein verlässliches Sicherungsziel definiert wird. Mit dem Entwurf werden die bisherige obere Haltelinie und der obere Korridor für den Beitragssatz nicht verlängert. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass eine verlässliche obere Belastungsgrenze für die Beitragszahlenden daher zukünftig fehlen wird.
  2. Ob mit dem Generationenkapital der Beitragssatz wie geplant entlastet werden kann, hängt davon ab, ob die Erwartungen im Hinblick auf die Kapitalerträge erfüllt werden. Denn die tatsächliche Höhe des Finanzierungsbeitrages wird u.a. vom Anlagevolumen, der zukünftigen Entwicklung des Finanzmarktes und den Refinanzierungskosten der Bundesanleihen abhängen. Der Zeithorizont für Kapitalmarktgeschäfte ist zudem im Verhältnis zum Aufbau einer Altersvorsorge relativ kurz. Ein nennenswerter Kapitalaufbau und damit auch eine spürbare Entlastung ist bei diesem Zeitraum kaum zu erwarten. Selbst dann nicht, wenn die mit Börsengeschäften üblicherweise verbundenen Risiken ausgeblendet werden. Aus unserer Sicht dürfen diese Risiken nicht von den Beitragszahlenden im Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung getragen werden.

    Sollten die nach dem Entwurf geplanten Zahlungen an die Rentenversicherung aus den Kapitalerträgen ab 2036 nicht geleistet werden können, müssten insbesondere die Versicherten und Arbeitgeber dies durch höhere Beiträge zusätzlich ausgleichen. Die Rentenversicherung fordert, dass für das Generationenkapital auch künftig keine Beitragsmittel verwendet werden – weder direkt noch indirekt.
  3. Die Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,3 Monatsausgaben entspricht einer langjährigen Forderung der Selbstverwaltungen der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist als entscheidender Baustein zur Absicherung von unterjährigen Liquiditätsrisiken zu begrüßen.

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