Deutsche Rentenversicherung

Erhöhung des Zusatzbeitrags ab 2025

Datum: 17.10.2024

Aktuell kursiert in den Medien die Meldung, dass sich die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung ab 2025 erhöhen könnten. Wie das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn mitteilt, haben Experten des sogenannten Schätzerkreises für 2025 eine nötige Beitragserhöhung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ermittelt.

Was heißt das für Rentnerinnen und Rentner?

In Deutschland entrichten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Bruttolohn Krankenkassenbeiträge. Auch Rentenbeziehende leisten diese Abgabe, wenn sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sind. Derzeit liegt der Beitrag bei 16,3 Prozent. Er setzt sich aus dem Beitrag zur Krankenversicherung (14,6 Prozent) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 Prozent) zusammen. Rentenbeziehende und die Deutsche Rentenversicherung teilen sich diese Abgaben je zur Hälfte. Zukünftig könnte sich der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ab Januar 2025 durchschnittlich um 0,8 Prozent erhöhen. Somit würde der Beitragssatz ab 1. Januar 2025 auf insgesamt ca. 17,1 Prozent ansteigen.

Geschieht dies zum 1. Januar 2025, wirkt sich diese Änderung bei Rentenbeziehenden zeitversetzt ab März 2025 aus. Im Januar und Februar 2025 werden die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrages berechnet.

Die Information über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages erhalten Rentenbeziehende mit dem Kontoauszug ihrer Bank.