Deutsche Rentenversicherung

Sterbevierteljahr: Witwen und Witwer können Vorschuss beantragen

Datum: 21.11.2024

Witwen und Witwer werden nach dem Tod des Partners finanziell durch die gesetzliche Rentenversicherung besonders geschützt. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, besteht die Möglichkeit bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente zu beantragen.

Grundlage hierfür bildet das sogenannte Sterbevierteljahr. Das Sterbevierteljahr umfasst den Zeitraum von drei Kalendermonaten nach dem Monat des Todes. Für diese Zeit wird als Überbrückung eine Rente in voller Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen in einer Summe im Voraus ausgezahlt. Das gilt sowohl bei Hinterbliebenen mit einem Anspruch auf eine große als auch auf eine kleine Witwen- oder Witwerrente.

Gezahlt wird dieser Vorschuss, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird. Eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers wird auf das Sterbevierteljahr nicht angerechnet.

Neben dem Antrag auf Vorschusszahlung muss außerdem ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Der gezahlte Vorschuss wird bei Bewilligung der Hinterbliebenenrente verrechnet.

Umfassende Infos zu den Hinterbliebenenrenten der Deutschen Rentenversicherung bieten die kostenlosen Broschüren „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ und „Hinterbliebene: So viel können Sie hinzuverdienen“. Die Broschüren können unter diesem Beitrag kostenlos heruntergeladen werden.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK