Wer für 2024 freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte, sollte sie im besten Fall bis Ende dieses Jahres überweisen. Zwar können sie auch noch bis 31. März 2025 gezahlt werden, jedoch steigt ab 2025 der zu zahlende Mindestbeitrag um 3,35 Prozent.
Wer die Beiträge noch 2024 einzahlt, kann einen Betrag zwischen dem aktuellen monatlichen Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro wählen. Die Überweisung muss die Versicherungsnummer, den Vor- und Zunamen sowie den Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, enthalten. Werden die Beiträge für 2024 erst in 2025 gezahlt, sind mindestens 103,42 Euro monatlich zu zahlen, der Höchstbeitrag bleibt gleich.
Mithilfe freiwilliger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können die Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erworben werden. Außerdem erhöhen sie die spätere Rente.
Lohnenswert sind diese Beiträge insbesondere für Menschen, die Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, weil sie nicht rentenversicherungspflichtig sind z. B. Selbständige oder Hausfrauen und -männer.
Grundsätzlich können alle in Deutschland lebenden Menschen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind, freiwillige Beiträge leisten. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“, die für Sie direkt unterhalb dieser Meldung zum Download zur Verfügung steht. Ein Online-Rechner steht auf dem Informations-Portal www.ihre-vorsorge.de unter diesem Link zur Verfügung. Damit kann berechnet werden, wie mit freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung die Altersrente gesteigert werden kann.