Deutsche Rentenversicherung

Mit Entgeltumwandlung vorsorgen und Steuern sparen

Datum: 30.12.2024

Eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen und dabei auch noch Steuern und Sozialabgaben sparen? Die Entgeltumwandlung macht es möglich. Beschäftigte verzichten dafür auf einen Teil ihres Lohns, dieser wird stattdessen vom Arbeitgeber als Beitrag für die spätere Betriebsrente verwendet. Für diesen Teil des Lohns werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Hierdurch fällt der aktuelle Nettolohn zwar höher aus, aber es werden geringere Beiträge für Sozialleistungen gezahlt. Unter anderem wird dadurch die spätere Rente niedriger ausfallen.

Anspruch auf die Entgeltumwandlung hat jeder Beschäftigte. Die Höhe ist auf maximal vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. 2025 soll die Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 8.050 oder jährlich 96.600 Euro angehoben werden.

Das entspricht 2025 einem Betrag von 3.864 Euro. Wird dieser Betrag in eine Entgeltumwandlung investiert, würde die Rente später 3 Euro geringer ausfallen. Zusätzlich ist die Umwandlung von weiteren vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ermöglichen Beschäftigten zudem, weiteren Lohn oder mehr Gehalt umzuwandeln und daneben zum Beispiel eine die Riester-Förderung zu nutzen.

Weiterführende Informationen bieten die Broschüren „Betriebliche Altersversorgung“ und „Altersvorsorge - heute die Zukunft planen“. Sie können unter diesem Artikel kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden.

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