Deutsche Rentenversicherung

Midijob: Verdienstgrenze beachten

Datum: 03.03.2025

Mehr als eine Million Menschen arbeitet in Deutschland in einem „Midijob“, insbesondere in der Gastronomie, in der Pflege und im Einzelhandel. Für einen Midijob gilt eine Verdienstspanne von 556,01 Euro bis 2000 Euro, die sogenannte Gleitzone bzw. der Übergangsbereich.

Midijobber zahlen nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Der Anteil steigt mit dem Verdienst und erreicht bei 2000 Euro die volle Beitragshöhe. Das Besondere: Die verringerten Rentenbeiträge führen nicht zu geringeren Rentenansprüchen, denn Midijobber erwerben trotzdem die vollen Rentenansprüche.

Beachten müssen sie hierbei, dass Verdienste aus mehreren Jobs – wie bei den Minijobs – gegebenenfalls zusammengerechnet werden. Ein Anstellungsverhältnis gilt automatisch als Midijob, sobald das Einkommen auf unter 2000 Euro im Monat sinkt. Arbeitnehmer müssen in diesem Fall den Midijob nicht extra beantragen.

Weitere Infos bietet die kostenfreie Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“. Sie steht am Ende dieser Seite zum Download bereit.

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