Deutsche Rentenversicherung

Bundeswahlbeauftragter fordert Verfassungsrang für Selbstverwaltung

Datum: 17.04.2025

Porträt von Peter Weiß, Bundeswahlbeauftragter der SozialvericherungswahlenQuelle:DRV Peter Weiß Peter Weiß, Bundeswahlbeauftragter der Sozialvericherungswahlen

Die Erfahrungen mit den Sozialwahlen 2023 haben gezeigt, dass ein bloßes „Weiter so“ die Existenzberechtigung der Sozialen Selbstverwaltung des Sozialversicherungssystems in Deutschland einschließlich der Sozialwahlen auf Dauer gefährden wird. Daher sind grundlegende Überlegungen notwendig, um dieses bewährte System zu erhalten und zu stärken. In diesem Beitrag stellt der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Peter Weiß seine Überlegungen zur verfassungsrechtlichen Absicherung der Sozialen Selbstverwaltung vor. Damit soll in der Gesellschaft, bei den Sozialpartnern und in der Politik ein Diskussionsprozess angestoßen werden, der zu einer neuen Verständigung über die Grundlagen der sozialen Sicherung und über Auftrag und Sinn einer Sozialen Selbstverwaltung führen soll. Der Vorschlag soll nicht nur diskutiert, sondern auch konkret aufgegriffen werden, damit in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages dann auch entsprechende Entscheidungen getroffen werden können.