Deutsche Rentenversicherung

Wie die gesetzliche Rentenversicherung Familien unterstützt

Datum: 15.05.2025

Mehr als nur Altersrente: Wie die gesetzliche Rentenversicherung Familien unterstützt

Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen – mit diesen Aufgaben leisten Familien einen enormen gesellschaftlichen Beitrag. Oft müssen sie dafür jedoch beruflich zurückstecken und finanzielle Einbußen hinnehmen. Mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung können einige Nachteile wieder ausgeglichen werden. So können zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung und Pflege unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtbeiträge gutgeschrieben werden. Darüber hinaus bietet die gesetzliche Rentenversicherung viele weitere Leistungen wie auch die Renten für Hinterbliebene. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Relevant für Eltern: Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten

Für die Erziehung ihrer Kinder können Eltern bis zum 3. Lebensjahr Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als „Kindererziehungszeiten“ und bis zum 10. Lebensjahr sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten beantragen. Auch diese „Berücksichtigungszeiten“ wirken sich positiv auf die spätere Rente aus. Eltern können sich diese Zeiten ebenfalls untereinander aufteilen und damit Lücken in ihrer Versicherungsbiografie schließen. Zusätzlich wird eine zeitgleiche versicherungspflichtige Beschäftigung im Rahmen der Rentenberechnung besser bewertet. So kann beispielsweise die Anwartschaft aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit geringem Verdienst, z. B. wegen Teilzeitarbeit, um bis zu 50 Prozent wegen zeitgleicher Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet werden. Der Verdienst wird höchstens bis zum Durchschnittsentgelt aufgestockt, das in 2025 50.493 Euro beträgt.

Wichtig für Pflegende: Wie Pflege die Rente erhöhen kann

Menschen, die wegen der Pflege eines Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder aufgeben, erwerben in dieser Zeit entsprechend geringere oder gar keine Rentenansprüche. Um einen Ausgleich zu schaffen, zählt der Gesetzgeber diese ehrenamtliche Pflege bei der Rente wie eine Erwerbsarbeit. Voraussetzung hierfür ist, dass eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig gepflegt wird. Die Pflege muss mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, umfassen. Wichtig ist auch: Eine neben der Pflege ausgeübte Tätigkeit darf 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die für die Pflege zu zahlenden Rentenbeiträge trägt die Pflegekasse des Gepflegten. Je nachdem welche Leistungen vom Pflegebedürftigen bezogen werden und in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit, werden für den Pflegenden Beiträge zwischen 132 und 697 Euro im Monat gezahlt. Nach einem Jahr Pflege erhöht sich dadurch die monatliche Rente zwischen 7 und 35 Euro.

Unterstützung im Todesfall: Renten für Hinterbliebene

Stirbt der Ehe- oder Lebenspartner oder ein Elternteil können Angehörige Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben. Dazu zählen neben der Witwen- bzw. Witwerrente auch die Halb- bzw. Vollwaisenrente und die Erziehungsrente. Diese „Renten wegen Todes“ sollen die Existenz der hinterbliebenen Personen sichern und den Unterhalt ersetzen, der durch den Tod der verstorbenen Person wegfällt. Während Witwen- und Waisenrenten aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt werden, ist die Erziehungsrente eine Rente aus der Versicherung der überlebenden Person.

Die wichtigsten Infos zu den Leistungen der Rentenversicherung für Familien bieten folgende kostenfreie Broschüren:

  • „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“,
  • „Was wir für Familien tun“,
  • „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“,
  • „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“,
  • „Rehabilitation für Kinder und Jugendliche“,
  • „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ oder
  • „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“.

In Broschüren wie „Zusätzliche Altersvorsorge: Heute die Zukunft planen“ wird die zusätzliche Altersvorsorge detailliert erklärt. Alle Broschüren stehen Ihnen nachfolgend zum Download bereit.