Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2025 kurzfristig um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Diese Erhöhung betrifft auch Rentnerinnen und Rentner. Bei ihnen wird der höhere Beitragssatz allerdings erst ab Juli 2025 berücksichtigt. Im Juli wird somit nicht nur die neue Rentenanpassung wirksam, sondern auch der neue Pflegebeitrag rückwirkend für die ersten sechs Monate des Jahres 2025 abgezogen.
Wie die Anpassung des Pflegebeitrags genau funktioniert, erfahren Sie in unserem Fragen-Antworten-Katalog.