Pflege und Teilrente: Höhere Rente für Pflegepersonen
Wer Angehörige zu Hause pflegt, kann von höheren monatlichen Rentenbezügen profitieren – unter einer Voraussetzung.
Datum: 20.05.2026
Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen, bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Mit der Wahl einer Teilrente können Pflegende jedoch bewirken, dass die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. In einem solchen Fall ist es von Vorteil, eine Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent zu beziehen. Die Beiträge der Pflegekasse erhöhen die Rente dann jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Es lohnt sich deshalb, auf den geringen Anteil von 0,01 Prozent der Rente zu verzichten.
Die Deutsche Rentenversicherung rät aber, sich vorab über mögliche Auswirkungen auf eine vorhandene betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung zu informieren. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner selbstverständlich wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen.
Alle Infos zu Teilrente und Pflege bietet die kostenlose Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“, die Sie unter der Meldung downloaden können.