Deutsche Rentenversicherung

Hinterbliebenenrente: Mehr Hinzuverdienst ab Juli möglich

Datum: 02.07.2025

Menschen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und berufstätig sind, können bis zu einem festgelegten Freibetrag dazuverdienen, ohne, dass ihre Rente gekürzt wird. Ab 1. Juli profitieren sie von einem gestiegenen Freibetrag für Erwerbseinkommen. Hierauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin aufmerksam.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 bei 1.076,86 Euro im Monat. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind steigt er um 228,42 Euro. Übersteigt das Nettoeinkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag, wird der darüber liegende Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waisen: Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.

Die Berechnung erfolgt auf Basis des Nettoeinkommens im Kalenderjahr vor der aktuellen Rentenanpassung: Für die Anpassung zum 1. Juli 2025 wird somit der Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 zugrunde gelegt, auch dann, wenn der Verdienst zwischenzeitlich gestiegen ist. Das höhere Einkommen – hierzu zählt nicht nur der Verdienst, sondern gegebenenfalls auch Kapitaleinkünfte und Miete – wird ab dem Anpassungstermin im Folgejahr, also am 1. Juli 2026 berücksichtigt.

Beispiel

Eine Witwe ohne Kinder verfügt neben ihrer Witwenrente noch über ein Nettoeinkommen von 1.700 Euro. Dieses übersteigt den genannten Freibetrag um 623,14 Euro. Die Witwenrente wird deshalb um 249,26 Euro (40 Prozent von 623,14 Euro) gekürzt.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema gibt es im Faltblatt „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“ und in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Sie können kostenfrei unter dieser Meldung heruntergeladen werden.