Eine Waisenrente gibt es in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Waisenrente erhalten.
Zur Prüfung, ob die Waisenrente weitergezahlt werden kann, werden im September sogenannte Nachprüfungsschreiben versandt.
Die Schreiben beziehen sich auf die jeweilige uns bekannte Ausbildungsart. Damit wir wissen, dass eine Ausbildung weiter vorliegt, benötigen wir entsprechende Nachweise. Bitte füllen Sie unser Schreiben aus und lassen Sie sich durch Ihre Ausbildungsstätte die Angaben bestätigen.
Anstelle einer Bestätigung der Ausbildungsstätte kann der Nachweis der weiteren Schul- oder Berufsausbildung auch ersatzweise durch Vorlage anderer Unterlagen erbracht werden, zum Beispiel Urkunden, Zeugnisse, Lehrverträge, Semesterbescheinigungen oder amtliche Bescheinigungen.
Nachweise können entweder per Post sowie online mit dem R5462 oder mit dem Kontaktformular S8003 eingereicht werden.
Sobald alle Nachweise vorliegen, prüfen wir, ob die Waisenrente weiter bezogen werden kann. Über das Ergebnis bekommen Sie einen Bescheid.
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