Pflege von Angehörigen kann die Rente erhöhen
Datum: 30.09.2025
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dabei werden die meisten Pflegebedürftigen zu Hause überwiegend von Angehörigen versorgt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass man sein privates Engagement in der häuslichen Pflege bei der Rente anrechnen lassen kann.
Knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen werden dabei überwiegend durch Angehörige gepflegt. Oft reduzieren die Pflegenden deswegen ihren Beruf oder geben ihn sogar ganz auf. Sie zahlen demzufolge weniger oder gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Damit die Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegeperson.
Die Rentenversicherungspflicht tritt schon dann ein, wenn eine Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt. Die Pflege muss dabei insgesamt mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche ausgeübt werden. Wichtig ist auch: Eine gegebenenfalls neben der Pflege noch ausgeübte berufliche Tätigkeit darf 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die Voraussetzungen für die Beitragszahlung zur Rentenversicherung prüft die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Je nachdem welche Leistungen vom Pflegebedürftigen bezogen werden und in Abhängigkeit vom Grad seiner Pflegebedürftigkeit, werden für den Pflegenden Beiträge zwischen 132 und 697 Euro im Monat gezahlt. Nach einem Jahr Pflege erhöht sich dadurch die monatliche Rente zwischen 7 und 36 Euro.
Allgemeine Informationen zum Thema Rentenbeiträge bei Pflege gibt finden Sie unter diesem Artikel.