Deutsche Rentenversicherung

Witwen- und Witwerrenten

Datum: 17.11.2025

Für die eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente müssen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dies gilt auch bei Witwen- und Witwerrenten, denn es handelt sich hierbei um den persönlichen Rentenanspruch der hinterbliebenen Person. Zwar wird sie aus der Versicherung der verstorbenen Person gezahlt, aber da sie zum Einkommen der oder des Hinterbliebenen zählt, wird sie behandelt wie eine eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente.

Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge hängt ab vom Bruttobetrag der Rente sowie dem allgemeinen und dem kassenindividuellen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Aktuell liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent. Der zuständige Rentenversicherungsträger übernimmt hiervon 7,3 Prozent und dazu die Hälfte des kassenindividuellen Beitragssatzes. 

Umfassende Infos zu den Hinterbliebenenrenten der Deutschen Rentenversicherung bieten die kostenlosen Broschüren „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ und „Hinterbliebene: So viel können Sie hinzuverdienen“. Die Broschüren können unter diesem Beitrag kostenlos heruntergeladen werden.