Steueranteil für Neu-Rentner liegt 2026 bei 84 Prozent
Datum: 16.02.2026
Wer 2026 in Rente geht, muss diese zu 84 Prozent versteuern. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Mit jedem neuen Rentnerjahrgang sinkt der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Erst wer 2058 in den Ruhestand geht, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen. Für sie bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.
In der Regel ist die „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Rentenbeiträge verringern als Aufwendungen für die Altersvorsorge die Steuerbelastung während der Jahre der Berufstätigkeit. Während der Zeit der Altersrente sind die Einnahmen meist geringer und damit auch der Steueranteil auf die Rente. Die Rentenbesteuerung betrifft neben den Altersrenten auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.
Mehr Informationen zu diesem Thema bietet die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie kann am Ende dieser Meldung kostenfrei heruntergeladen werden.