Versorgungsausgleich: Rentenansprüche nach einer Scheidung partnerschaftlich teilen
Datum: 13.01.2026
Im Falle einer Scheidung werden die Renten- und Versorgungsansprüche, die beide Ehepartner während ihrer Ehezeit erworben haben, mit Hilfe des „Versorgungsausgleichs“ gleichmäßig untereinander aufgeteilt. Beide Parteien bekommen dadurch jeweils die Hälfte der Ansprüche des anderen. Geteilt werden zum Beispiel Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Beamtenverhältnis sowie aus Betriebsrenten, Riester-Renten oder privaten Versicherungsverträgen.
Durch den Versorgungsausgleich kann in vielen Fällen bei einem Partner eine eigene Versorgung aufgebaut oder die bestehende erhöht werden. Haben sich Paare zum Beispiel geeinigt, dass ein Elternteil während der Ehe in Teilzeit arbeitet, um die Kinder zu erziehen, sollen demjenigen daraus keine Nachteile für die spätere Rente entstehen. Die Regelungen zum Versorgungsausgleich gelten auch für seit dem 1. Januar 2005 eingetragene Lebenspartnerschaften.
Informationen zum Versorgungsausgleich gibt es in der kostenlosen Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“. Sie steht unter dieser Meldung zum Download bereit.

