Freiwillige Beiträge: Noch bis 31. März einzahlen und die Rente erhöhen

Datum: 09.02.2026

Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können nicht nur die spätere Rente erhöhen, sondern auch einen Rentenanspruch begründen. Davon profitieren beispielsweise Menschen, die bereits Pflichtbeiträge für die Erziehung eines Kindes bekommen, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren damit aber noch nicht erfüllen.

Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2026 112,16 Euro, der Höchstbeitrag 1.571,70 Euro. Noch bis zum 31. März 2026 können freiwillige Beiträge für das Jahr 2025 nachgezahlt werden. Die Beträge liegen hierfür zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro.

Die freiwillige Versicherung ist möglich für alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, ebenso für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und dadurch die eigene Rente weiter erhöhen. Ausgeschlossen von der freiwilligen Versicherung sind Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.