Aussiedler haben Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Datum: 16.03.2026
Deutschstämmige, die nach dem Zweiten Weltkrieg, insbesondere in den letzten 25 Jahren, aus Osteuropa nach Deutschland zugezogen sind, haben Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt auch, wenn sie hierzulande nur wenige Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Geregelt sind diese Rentenansprüche im „Fremdrentengesetz“ (FRG), das für anerkannte Vertriebene und Spätaussiedler gilt. Versicherungszeiten aus dem Ausland werden hierdurch in der gesetzlichen Rentenversicherung so berücksichtigt, als hätten die Betroffenen sie in Deutschland erworben.
Damit sie und ihre Familie im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall abgesichert sind, werden Rentenbeiträge, die im Herkunftsland gezahlt wurden, für die deutsche Rente angerechnet. Diese Beiträge müssen dafür in eine vergleichbare gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden und dort auch verblieben sein.
Alle Informationen zu diesem Thema bietet die kostenfreie Broschüre „Aussiedler und ihre Rente“. Sie steht unter dieser Meldung zum Download bereit.
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