Zuzahlung bei Rehabilitation
Datum: 30.03.2026
Bei einer medizinischen Rehabilitation mit der gesetzlichen Rentenversicherung, trägt diese die Kosten zum größten Teil.
Keine zusätzlichen Kosten entstehen den Rehabilitanden bei einer ambulanten Reha. Im Gegensatz hierzu besteht bei einer stationären Rehabilitation eine Zuzahlungspflicht für Unterkunft und Verpflegung von 10 Euro pro Kalendertag für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr. Eine „stationäre Anschlussrehabilitation“ direkt nach einer Krankenhausbehandlung ist mit Zusatzkosten für maximal 14 Tage verbunden.
Personen, die monatlich weniger als 1.583 Euro netto verdienen, können sich per Antrag von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Außerdem sind grundsätzlich alle Rehabilitanden, die jünger als 18 Jahre sind, von der Zuzahlungspflicht befreit.
Die kostenlose Broschüre „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ bietet alle wichtigen Infos zu diesem Thema. Sie kann unterhalb dieses Artikels heruntergeladen werden.

