„Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung der Infrastruktur der Renten-versicherung hätte erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung der Menschen oder auf die öffentliche Sicherheit in unserem Land“, erinnert Alexander Gunkel die Teilnehmenden auf der heute in München tagenden Bundesvertreterversammlung.
Die Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung gehören aus gutem Grund zu den „kritischen Dienstleistungen“, deren Erbringung durch besondere Vorkehrungen abzusichern ist. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesvertreterversammlung heute eine Satzungsänderung beschlossen, bei der die Koordinierung einer an den Zielen von Wirtschaftlichkeit und Sicherheit ausgerichteten Informationstechnik in der Satzung als wichtige Aufgabe verankert wird. „Für uns hat die IT-Sicherheit höchste Priorität!“
Komplexe Gesetze brauchen angemessenen Vorlauf
Gunkel ging auch auf den Auszahlungsstart der Zuschläge für die Erwerbsminderungsbestandsrenten ein. Ab Juli 2024 würden die Zuschläge über den Renten-Service der Deutschen Post berechnet und getrennt von der Rente ausgezahlt. Ab Dezember 2025 werde die Berechnung dann von der Rentenversicherung vorgenommen und der Zuschlag gemeinsam mit der Rente ausgezahlt. „Wir wünschen uns, dass uns der Gesetzgeber bei komplexen Gesetzen einen angemessenen Vorlauf inklusive eines Risikopuffers zur Umsetzung lässt“, formulierte Gunkel in Richtung aller Beteiligten am Gesetzgebungsverfahren.
Positive Bilanz beim Wunsch- und Wahlrecht bei der Rehabilitation
Für das im letzten Jahr in Kraft getretene neue Reha-Beschaffungsrecht zog Gunkel eine positive Bilanz. „Die intensiven Vorbereitungen und die vielen Gespräche, die im Vorfeld mit allen Beteiligten geführt wurden, haben sich gelohnt!“ So würden die Möglichkeiten, bei der Auswahl einer geeigneten Klinik das Wunsch- und Wahlrecht auszuüben, von den Versicherten gut angenommen. Zu den befürchteten Verwerfungen auf dem Reha-Markt sei es hingegen nicht gekommen.
Stabile Finanzlage der Rentenversicherung
Die Finanzlage der Rentenversicherung bezeichnete Gunkel in seiner Rede als erfreulich. Er verwies auf einen Überschuss von rund 1,5 Milliarden Euro Endes des Jahres 2023 und eine Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 1,7 Monatsausgaben. Für das laufende Jahr sei zwar mit einem Rückgang auf 1,6 Monatsausgaben zu rechnen, damit sei die Rücklage aber weiterhin so gut gefüllt, dass der Beitragssatz damit 2025 weiterhin stabil bleibe. Zu einem Anstieg kommt es laut Gunkel erst 2028.
Rentenpaket II begünstigt Rentenbeziehende
Zum geplanten Rentenpaket II äußerte sich Gunkel differenziert. „Als tragende Säule der Alterssicherung soll die gesetzliche Rentenversicherung mit dem Rentenpaket II langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil und finanzierbar bleiben.“ Die vorgesehene Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau bis 2039 und die gleichzeitig aus seiner Sicht fehlende Begrenzung des Beitragssatzes sieht Gunkel aber kritisch. „Diese geänderte sozialpolitische Zielsetzung begünstigt die Rentenbeziehenden auf Kosten der Beitragszahlenden“, erläuterte Gunkel.
Der vollständige Bericht an die Bundesvertreterversammlung von Alexander Gunkel kann hier im Internet abgerufen werden.