"Unter dem Strich konnte die Rentenversicherung das Jahr 2014 mit einem Überschuss in Höhe von 3,2 Milliarden Euro abschließen", so Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstands, in ihrem Bericht an die heute in Saarbrücken tagende Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bis Ende letzten Jahres sei die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung damit auf einen neuen Höchststand von rund 35 Milliarden Euro gestiegen.
Allerdings, so Buntenbach, werde die Nachhaltigkeitsrücklage in den Folgejahren sinken. Nach den aktuellen Vorausberechnungen der Rentenversicherung werde sie Ende dieses Jahres bei 31,4 Milliarden Euro liegen. Damit ergäbe sich im laufenden Jahr ein Vermögensabbau in Höhe von 3,6 Milliarden Euro. Grund seien zum einen die höheren Ausgaben durch das Rentenpaket, zum anderen die Folgen des zu Jahresbeginn gesenkten Beitragssatzes, sagte Buntenbach. Der Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage setze sich bis Ende 2018 fort.
Für 2016 und bis zum Jahr 2018 bleibe der Beitragssatz nach den Vorausberechnungen stabil bei 18,7 Prozent, so Buntenbach. Im Jahr 2019 müsse er auf 19,1 Prozent angehoben werden, anderenfalls werde die Nachhaltigkeitsrücklage die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben unterschreiten. Bis 2030 steige der Beitragssatz nach den aktuellen Vorausberechnungen auf 22 Prozent und das Rentenniveau vor Steuern sinke auf 44,1 Prozent.
Buntenbach wies erneut darauf hin, dass die Finanzierung der Mütterrente aus Beitragsmitteln nicht sachgerecht sei. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe müsse die Finanzierung über die Steuerzahler erfolgen und nicht über Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber. Zwar sehe das Rentenpaket ab 2019 eine schrittweise Anhebung des Bundeszuschusses vor, der ab 2022 dann um insgesamt 2 Milliarden Euro höher liegen werde. Eine Kompensation der gesamtgesellschaftlich zu finanzierenden Leistungsausweitungen sei damit aber bei Weitem nicht sichergestellt. Hier gehe es um rund 6,5 Milliarden Euro jedes Jahr, die zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler fehlfinanziert würden.