Die mit dem Rentenpaket vor einem Jahr eingeführte Mütterrente hat zu einer deutlichen Erhöhung der Altersrenten von Frauen geführt. Dies war eine der zentralen Aussagen von Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, in seinem Bericht an die heute in Saarbrücken tagende Bundesvertreterversammlung.
Der durchschnittliche Zahlbetrag bei den Altersrenten an Frauen habe im Rentenbestand Ende 2014 um 10 Prozent höher als ein Jahr zuvor gelegen, so Reimann. Betrachte man nur die Frauen mit Kindern, habe der Anstieg sogar rund 12 Prozent betragen.
Die zum 1. Juli letzten Jahres eingeführte Mütterrente habe darüber hinaus dazu geführt, dass rund 64.000 Versicherte durch die Anrechnung des zusätzlichen Jahres Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder erstmals einen Rentenanspruch erworben hätten. Das durchschnittliche Zugangsalter bei diesen Renten lag bei rund 74,2 Jahren, sagte Reimann.
Reimann wies weiter darauf hin, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, über die Versicherte bereits ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, im zweiten Halbjahr 2014 von rund 136.000 Versicherten in Anspruch genommen worden sei. Knapp zwei Drittel dieser Rentenzugänge erfolgten im Alter von 63 Jahren; mehr als zwei Drittel dieser Neurentner waren Männer. Rund 320.000 Anträge auf Altersrente für besonders langjährige Versicherte seien im Zeitraum Juli 2014 bis Mai 2015 gestellt worden, mittlerweile mit abnehmender Tendenz, so Reimann.
Insgesamt sei die Zahl der 2014 neu zugegangenen Altersrenten mit knapp 824.000 um 27,1 Prozent höher als im Jahr zuvor gewesen, was – so Reimann – teilweise auch auf demografische Effekte zurückzuführen sei. Während die Rentenzugänge der vergangenen Jahre eher von geburtenschwächeren Jahrgängen der letzten Kriegsjahre und der unmittelbaren Nachkriegszeit geprägt gewesen seien, erreichten inzwischen geburtenstärkere Jahrgänge das Rentenalter. So habe etwa der Geburtsjahrgang 1949, der im vergangenen Jahr 65 Jahre alt geworden sei, etwa 10 Prozent mehr Personen umfasst als der vorangegangene Geburtsjahrgang 1948.
Bei den Erwerbsminderungsrenten spiegelten sich die Reformmaßnahmen insofern noch nicht in den Statistikdaten des letzten Jahres wider, als im Jahr 2014 die meisten Erwerbsminderungsrenten noch nach altem Recht zu bewilligen waren, sagte Reimann. Folglich werde es erst der Rentenzugang 2015 sein, der weitergehende Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Leistungsverbesserungen im Bereich der Erwerbsminderungsrenten durch das Rentenpaket liefern könne.