Deutsche Rentenversicherung

Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung

Datum: 03.12.2015

Der derzeitige Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 18,7 Prozent wird nach aktuellen Vorausberechnungen bis 2020 stabil bleiben. Dies teilte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung mit. Für 2021 sei nach den Vorausberechnungen dann eine Anhebung des Beitragssatzes auf 19,3 Prozent zu erwarten.

Gunkel wies in seinem Bericht weiter darauf hin, dass die Höhe der nächsten Rentenanpassung erst im März des kommenden Jahres endgültig festgelegt werde. Es bestehe aber „die begründete Aussicht, dass es die größte Rentenanpassung seit der Jahrhundertwende werden könne“. Nach den aktuellen Vorausberechnungen sei im nächsten Jahr mit einer Anhebung der Renten in einer Größenordnung von rund vier bis fünf Prozent zu rechnen.

In Zusammenhang mit dem aktuellen Zustrom an Flüchtlingen machte Gunkel darauf aufmerksam, dass kurzfristig mit keinen relevanten Mehrausgaben für die Rentenversicherung zu rechnen sei. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Rentenversicherung setze grundsätzlich eine vorherige Beitragszahlung über mehrere Jahre voraus. Soweit es im Laufe der Zeit gelinge, die Flüchtlinge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, könnten die zusätzlich gezahlten Beiträge die Rentenversicherung vorübergehend entlasten. Selbstverständlich stünden dem langfristig aber auch entsprechende Mehrausgaben gegenüber.

Gunkel ging in seinem Bericht auch auf die Wirkungen des RVLeistungsverbesserungsgesetzes ein, das am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist. Von der Möglichkeit, im Alter ab 63 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu beantragen, haben bis Ende Oktober dieses Jahres 427.000 Menschen Gebrauch gemacht, so Gunkel. Davon entfielen gut 221.000 Anträge auf das laufende Jahr. Im Hinblick auf die Gesamtausgaben im Zusammenhang mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz zeichne sich ab, dass sich diese im Rahmen der Schätzungen der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vom März 2014 bewegen, so Gunkel. Danach steigen die Rentenausgaben einschließlich Krankenversicherung der Rentner durch das Rentenpaket 2015 um 8,8 Milliarden Euro, im Vergleich zur Entwicklung ohne Rentenpaket

Gunkel bekräftigte in seinem Bericht die wiederholt geäußerte Kritik, dass die Rentenversicherung für die zusätzlichen Ausgaben im Rahmen der „Mütterrente“ keine ausreichende Kompensation erhalte. Erst ab 2019 werde sich der Bund zwar an den Mehrausgaben durch einen höheren Bundeszuschuss beteiligen. Dies sei jedoch völlig unzureichend. Im Jahr 2022, wenn die zusätzlichen Zahlungen ihre volle Höhe von zwei Milliarden Euro erreicht haben, verblieben Mehrausgaben aufgrund der zusätzlichen „Mütterrenten“ von rund sechs Milliarden Euro.

Abschließend warf Gunkel noch einen Blick auf die längerfristige Finanzentwicklung in der Rentenversicherung. Während der Beitragssatz nach den Vorausberechnungen bis 2030 auf 21,8 Prozent steigen werde, sinke das Rentenniveau vor Steuern im gleichen Zeitraum auf 44,3 Prozent. Damit blieben sowohl der Beitragssatz als auch das Rentenniveau innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen, so Gunkel.