Der derzeitige Beitragssatz von 18,7 Prozent werde nach den aktuellen Vorausberechnungen der Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 stabil bleiben. Dies teilte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die heute in Bremen tagende Bundesvertreterversammlung mit. Um die Mindest-Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung einhalten zu können, sei der Beitragssatz dann voraussichtlich ab 2021 anzuheben.
Die Nachhaltigkeitsrücklage werde nach den Vorausberechnungen bis Ende des Jahres um rund 3,3 Milliarden Euro sinken, so Gunkel. Sie werde dann bei 30,7 Milliarden Euro liegen. In den Folgejahren werde sich der Abbau der Rücklage bis auf die gesetzliche Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben weiter beschleunigen. Im Jahr 2020 betrage der Rückgang nach den Vorausberechnungen dann 6,8 Milliarden Euro. Hintergrund sind unter anderem die Leistungsausweitungen durch das Rentenpaket und der Anstieg der Zahl der ausgezahlten Renten aufgrund der demografischen Entwicklung. Bis 2030 sei nach Gunkels Worten mit einem Anstieg des Beitragssatzes auf 21,9 Prozent bei gleichzeitigem Absinken des Rentenniveaus auf 44,2 Prozent zu rechnen.
Für die diesjährige Rentenanpassung unterstrich Gunkel, dass es sich mit 4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten um die höchste Anpassung seit 23 Jahren handelt. Dadurch sinke der Abstand zwischen der Standardrente in Ost und West von 7,4 Prozent im zweiten Halbjahr 2015 auf 5,9 Prozent im zweiten Halbjahr 2016. Die Mehraufwendungen durch die Rentenanpassung beliefen sich nach den Vorausberechnungen für das zweite Halbjahr 2016 auf rund 6,2 Milliarden Euro, so Gunkel.
Gunkel ging auch auf die Entwicklung der Zahl der Anträge auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein. Im letzten Jahr hätten insgesamt 247.000 Personen diese Rentenart beantragt. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres seien es rund 106.000 Personen gewesen. Die Zahl der Anträge halte sich damit im Rahmen der Erwartungen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels würden die aktuellen Bemühungen der Koalitionsfraktionen, die Möglichkeiten eines flexiblen Übergangs in die Rente weiter auszubauen, von der Rentenversicherung begrüßt. Die geplante Regelung zur Prüfung des zulässigen Hinzuverdienstes bei vorgezogenen Altersrenten werde aber der angestrebten Zielsetzung nicht gerecht, so Gunkel. Es könne bei den Altersrentnern, die weiter erwerbstätig blieben, zu Unverständnis und Irritationen führen, wenn die Rentenversicherung – wie vorgesehen – eine rückwirkende Überprüfung ihres Hinzuverdienstes vornehme, den erteilten Rentenbescheid gegebenenfalls nachträglich ändere und die zu viel gezahlte Rente zurückfordere. Ein solches Verfahren sei dem Ziel abträglich, die Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug zu erleichtern. Renten sollten stattdessen lediglich bei einer Überschreitung von Hinzuverdienstgrenzen und nur für die Zukunft korrigiert werden. Dies sei sowohl für die Versicherten als auch für die Rentenversicherung die einfachste und beste Lösung. Für die laufenden Beratungen bot er der Politik ausdrücklich die Expertise der Rentenversicherung an, „um eine Regelung zu schaffen, die tatsächlich zu einer stärkeren Inanspruchnahme der Möglichkeiten führt, gleitend aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand überzugehen“.