Deutsche Rentenversicherung

Buntenbach zu den Reformvorhaben in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rede anlässlich der Bundesvertreterversammlung

Datum: 07.12.2016

„Wir können es nicht zulassen, dass die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben einseitig den Beitragszahlern der Rentenversicherung aufgebürdet wird.“ Dies betonte Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, in ihrer Rede an die Mitglieder der heute in Berlin tagenden Bundesvertreterversammlung. Das gelte sowohl für die Finanzierung der sogenannten Mütterrente aus dem Rentenpaket 2014 als auch für die von der Koalition beschlossene Angleichung der Renten in Ost und West, die von der Lohnangleichung abgekoppelt sein soll. Hier müsse eine sachgerechte Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen.

Als einen wichtigen Beitrag im aktuellen Diskussionsprozess bezeichnete Buntenbach die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Zahlen über die langfristige Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau bis zum Jahr 2045. Mit diesen Berechnungen ist das Ministerium, so Buntenbach, einem schon länger geäußerten Wunsch von Rentenversicherung und Sozialbeirat gefolgt. Vorausberechnungen der Bundesregierung nur bis zum Jahr 2030 hätten die Einordnung der längerfristigen Auswirkungen von Reformvorschlägen immer schwerer gemacht.

Aus übereinstimmender Sicht der Selbstverwaltung muss es auch in Zukunft Leitplanken sowohl gegen ein zu niedriges Rentenniveau als auch gegen einen zu starken Anstieg des Beitragssatzes geben, so Buntenbach im Zusammenhang mit dem von der Bundesarbeitsministerin vorgelegten Vorschlag zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die demografisch bedingten Belastungen in der Alterssicherung auch künftig auf die Systembeteiligten verteilt und nicht einseitig von den Beitragszahlern oder den Rentenbeziehern zu tragen seien. Keinen Konsens gebe es allerdings bisher in der Frage, wo die Leitplanken liegen sollen.

Bei der Vermeidung von Altersarmut, so Buntenbach weiter, bedarf es auf jeden Fall gezielter, ursachengerechter Ansätze. Mit Blick auf den von der Bundesarbeitsministerin vorgelegten Vorschlag zur Verbesserung der Situation von Erwerbsgeminderten sei es nach Buntenbachs Worten in der Selbstverwaltung unstrittig, dass zielgerichtete Lösungen zur Bekämpfung von Altersarmut gerade für diesen Personenkreis notwendig seien. Da die Quote der zusätzlich auf Grundsicherung angewiesenen Erwerbsminderungsrentner zurzeit bei etwa 15 Prozent liege, sei nachzuvollziehen, dass die Koalition hier eine weitere Leistungsverbesserung vornehmen wolle. Im Vergleich dazu betrage der Anteil bei den Altersrentnern weniger als drei Prozent. Über Zeitpunkt und Umfang dieser Leistungsausweitung gebe es keine Einigkeit in der Selbstverwaltung.

Buntenbach ging in ihrem Bericht auch auf die bessere Absicherung von Beschäftigten ein, die zwar lange Zeit erwerbstätig sind, aufgrund geringer Verdienste aber keine ausreichenden Alterssicherungsansprüche aufbauen. Vorschläge wie die „solidarische Lebensleistungsrente“ lehne die Selbstverwaltung ab, da hier eine Vermischung von Versicherungs- und Fürsorgeprinzip erfolge. Die Entscheidung der Bundesarbeitsministerin, die von ihr vorgeschlagene Solidarrente außerhalb der Rentenversicherung anzusiedeln, sei nach Buntenbachs Worten nachzuvollziehen. Eine abschließende Bewertung sei aber erst möglich, wenn die vorgesehenen Regelungen konkretisiert sind.

Breite Zustimmung gebe es in der Selbstverwaltung im Hinblick auf den Vorschlag, mittelfristig eine obligatorische Alterssicherung für alle Selbstständigen einzuführen, sagte Buntenbach. Gegenwärtig sei das Risiko, im Alter Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen, bei vorher selbstständig Erwerbstätigen etwa doppelt so hoch wie bei vorher abhängig Beschäftigten.