Der derzeitige Beitragssatz von 18,7 Prozent in der Rentenversicherung werde nach den aktuellen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2021 stabil bleiben. Dies teilte Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstandes, in ihrem Bericht an die heute in Augsburg tagende Bundesvertreterversammlung mit. Im Jahr 2022 sei der Beitragssatz dann voraussichtlich auf 19,1 Prozent anzuheben.
Die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen seien im letzten Jahr bedingt durch die gute Arbeitsmarktlage und das damit verbundene Lohnwachstum um über vier Prozent gestiegen. „Diese erfreuliche Entwicklung hält nun seit mittlerweile sechs Jahren (!) an“, so Buntenbach. Auch in den ersten Monaten des laufenden Jahres habe sich dieser Trend fortgesetzt.
Dennoch werde die Nachhaltigkeitsrücklage bis Ende des Jahres um rund 1,6 Milliarden Euro sinken, sagte Buntenbach. Sie werde dann voraussichtlich bei 30,7 Milliarden Euro liegen. In den Folgejahren werde sich diese Entwicklung weiter beschleunigen. Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich hierbei keinesfalls um ein Krisenphänomen handele, sondern Folge des gesetzlich vorgegebenen und geplanten Abbaus der Nachhaltigkeitsrücklage sei.
Buntenbach unterstrich in ihrem Bericht, dass die Rentenversicherung ihren Versicherten in Zeiten von Negativzinsen über die jährlichen Rentenanpassungen eine deutliche Wertsteigerung ihrer Anwartschaften und damit eine verlässliche Leistungszusage biete. Deutlich werde dies etwa durch die aktuelle Rentenanpassung von 1,9 Prozent im Westen und 3,6 Prozent im Osten. Trotz einiger Veränderungen der Rentenanpassungsformel sei die Lohnentwicklung seit 1957 nach wie vor die dominierende Größe bei der Rentenanpassung und stehe für die Teilhabe der Rentner an den Lohnsteigerungen der Beitragszahler. „Dies möchte ich angesichts des 60. Geburtstages der dynamischen Rente einmal ausdrücklich positiv hervorheben“, so Buntenbach.
Das Thema Altersarmut sei zurzeit für die überwiegende Mehrheit der Rentenbezieher kein gravierendes Problem. Allerdings könne es zu einer Verschärfung kommen, beispielsweise durch unterbrochene Erwerbsverläufe, den Wechsel von der abhängigen Beschäftigung in die Selbständigkeit sowie den Wegfall der Beitragszahlungen für Langzeitarbeitslose. „Eine noch so gute Alterssicherung kann Lücken und Defizite, die während eines langen Berufslebens entstanden sind, im Alter nicht mehr vollständig ausgleichen“, so Buntenbach. Dennoch müsse es Verbesserungen, Anpassungen und Fortentwicklungen der gesetzlichen und der ergänzenden Systeme der Alterssicherung geben. „Denn ich bin fest davon überzeugt, dass die Stabilität unserer Sozialversicherungssysteme ein, wenn nicht der entscheidende Baustein für die Stabilität unserer Gesellschaft ist und dazu beiträgt, den sozialen Frieden in Deutschland zu bewahren“, so Buntenbach abschließend.