Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, befasste sich in ihrem Bericht an die heute in Augsburg tagende Bundesvertreterversammlung mit der Lage der Deutschen Rentenversicherung am Ende dieser Legislaturperiode und gab einen Ausblick auf die kommenden Jahre.
Mit den Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, der Einführung der abschlagsfreien „Rente ab 63“ und der um ein Jahr erweiterten Anrechnung von Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder habe es in den vergangenen Jahren Neuregelungen gegeben, die für die Betroffenen zum Teil zu beträchtlichen Einkommensverbesserungen geführt hätten, so Roßbach. Darüber hinaus seien mit der Rentenangleichung in Ost und West und den weiteren Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten kurz vor dem Ende der Legislaturperiode weitere wichtige Reformen auf den Weg gebracht worden. Allerdings ergäben sich daraus auch erhebliche Mehrausgaben für die Rentenversicherung, welche im Wesentlichen von den Beitragszahlern und Rentnern selbst finanziert würden. Die in der Vergangenheit bereits deutlich geäußerte Kritik der Rentenversicherung an der Fehlfinanzierung der Ausweitung der Kindererziehungszeiten und der vorzeitigen Angleichung der Renten in Ost und West bis 2025 werde weiterhin aufrechterhalten.
In Bezug auf die Entwicklung der Rentenhöhen sprach Roßbach von einer erfreulichen Entwicklung in den vergangenen vier Jahren. So sei der durchschnittliche Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrenten seit 2013 von 613 Euro auf 697 Euro monatlich im Jahr 2016 gestiegen. Auch habe sich der aktuelle Rentenwert von 2013 bis 2016 im Westen um 8,2 Prozent und im Osten um 11,3 Prozent erhöht. Gleichzeitig sei der Verbraucherpreisindex in diesen Jahren nur um rund 3,2 Prozent gestiegen. „Die Bestandsrentner haben also heute mehr in der Tasche als zu Beginn der Legislaturperiode“, so Roßbach.
„Wir werden auch über den Zeitraum bis 2030 hinaus Festlegungen brauchen, welche Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau gesellschaftlich tolerierbar ist“, sagte Roßbach und mahnte zugleich, dass die Belastungen des demografischen Wandels gemeinsam von allen Beteiligten und nicht nur von einer Gruppe allein geschultert werden könnten. Auch die gezielte Vermeidung von Altersarmut zähle laut Roßbach zu den künftigen Herausforderungen. Sie forderte in diesem Zusammenhang erneut eine obligatorische Alterssicherung für Selbständige und verwies auf die bereits vorhandenen Strukturen der gesetzlichen Rentenversicherung. Roßbach regte an, dass aus ihrer Sicht auch noch einmal über die Möglichkeit einer zusätzlichen Absicherung im Rahmen der Rentenversicherung nachgedacht werden sollte. Dies gelte insbesondere, wenn ein erheblicher Teil der Versicherten sich auf Dauer nicht zu einer kapitalgedeckten Zusatzvorsorge entschließe.