Deutsche Rentenversicherung

Roßbach zu Reformüberlegungen in der Alterssicherung

Rede anlässlich der Bundesvertreterversammlung

Datum: 07.12.2017

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, befasste sich heute in ihrem Bericht bei der Bundesvertreterversammlung mit Reformüberlegungen zur Weiterentwicklung der Alterssicherung. Sie hat dabei der Politik noch einmal ausdrücklich die Unterstützung und Expertise der Rentenversicherung bei der Entwicklung von Reformvorschlägen angeboten.

„Mütterrente“ sachgerecht finanzieren

Roßbach wies noch einmal darauf hin, dass die Mehrausgaben für die „Mütterrente“ nach wie vor allein von den Beitragszahlern getragen würden. „Es handelt sich dabei eindeutig um Leistungen, für deren Erwerb keine Beiträge gezahlt wurden und die daher sachgerecht auch nicht aus Beitragsmitteln zu finanzieren sind“, so Roßbach. Zu Forderungen nach einer nochmaligen Ausweitung der „Mütterrente“ sagte sie daher „Wir werden alles daran setzen, dass der Fehler von 2014 nicht 2018 ein zweites Mal gemacht wird“. Bei der Ausweitung der Kindererziehungszeiten handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Finanzierung sachgerecht aus Steuermitteln erfolgen müsse.

Selbständige besser absichern

Roßbach sprach sich dafür aus, die Frage der Alterssicherung von Selbständigen in dieser Legislaturperiode anzugehen. Sie sagte: „Es ist inzwischen weitgehend unstrittig, dass bei Selbständigen das Risiko einer späteren Altersarmut deutlich höher ist als bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten“. Es müsse daher eine möglichst kosten- und bürokratiearme Lösung gefunden werden, die zu ausreichenden Alterssicherungsansprüchen für Selbständige führe. Nach Roßbachs Überzeugung „wäre dies bei einer Einbeziehung der bislang nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung der Fall“.

Mindestsicherung aus Steuern finanzieren

Roßbach ging in ihrer Rede auch auf die Diskussion über die Einführung von Mindestsicherungselementen in der Alterssicherung ein. Sie machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass den diskutierten Mindestleistungen keine Beitragszahlungen gegenüberstellen. „Diese Ansprüche dürfen dann auch nicht von den Beitragszahlern finanziert werden“, so Roßbach. Die hierfür erforderlichen Mittel seien aus dem Bundeshaushalt aufzubringen.