Berlin/Brüssel, 05.03.2018: Vor 25 Jahren haben die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung eine gemeinsame Europavertretung in Brüssel eröffnet. Bei relevanten Themen agieren die drei Zweige der Sozialversicherung seitdem auf dem Brüsseler Parkett erfolgreich gemeinsam. Das 25-jährige Jubiläum nimmt die Deutsche Sozialversicherung zum Anlass, um am 7. März 2018 bei der Konferenz „Von Bismarck zu Bytes: Sozialversicherung im digitalen Wandel“ nach vorne zu schauen und über zwei europaweite Zukunftsthemen zu diskutieren: die Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an neue Beschäftigungsformen in einer zunehmend technisierten Arbeitswelt und die verschiedenen Digitalisierungsprozesse im Gesundheitswesen.
Globalisierung, Digitalisierung, technischer Fortschritt und demografischer Wandel verändern die Arbeitswelt massiv. Bei diesem Prozess gilt es, rechtzeitig Risiken für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erkennen und gegenzusteuern. Die Deutsche Sozialversicherung plädiert darum für eine umfassende Präventionskultur, damit Menschen länger gesund leben und erwerbstätig bleiben.
Digitalisierung auch über Grenzen hinweg denken
Alle drei Sozialversicherungszweige setzen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene bewusst auf digitale Lösungen, um Versicherte besser zu beraten sowie Patientinnen und Patienten besser zu versorgen. Die Digitalisierung bietet aus Sicht der Deutschen Sozialversicherung grenzüberschreitend die Chance, Strukturen und Prozesse positiv zu verändern. Ansatzpunkt ist der sichere Datenaustausch z. B. über Rehabilitations- oder Präventionsmaßnahmen sowie über medizinische Behandlungen oder Versorgungsdaten. Bei all dem Engagement ist eins für die Deutsche Sozialversicherung entscheidend: Die Daten gehören den Versicherten. Ohne ihre Einwilligung dürfen sie nicht verwendet werden.
Deutsche Sozialversicherung bezieht Position bei EU-Initiative zum Sozialschutz
Seit 25 Jahren begleitet die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung Initiativen auf europäischer Ebene. Sie machen gegenüber den EU-Institutionen z. B. bei Themen wie Arzneimittel, Medizinprodukte oder Mehrwertsteuer auf berechtigte Interessen der Menschen aufmerksam, deren Beiträge und Versicherungsschutz durch europäische Rechtsakte berührt werden. Auch wenn die EU nur beschränkte Rechtsetzungskompetenz im Bereich der Sozialversicherung hat, können ihre Initiativen die nationalen Systeme erheblich beeinflussen. Durch die Positionierung zu geplanten Änderungen bei der Mehrwertsteuer gelang es der Deutschen Sozialversicherung z. B. 2013, finanzielle Mehrbelastungen für die deutschen Beitragszahlerinnen und –zahler im zweistelligen Milliardenbereich zu verhindern.
Ein aktuelles Beispiel ist die EU-Initiative „Zugang zum Sozialschutz“. An der öffentlichen Diskussion dazu hat sich die Deutsche Sozialversicherung Mitte Januar mit einer Stellungnahme beteiligt. Sie begrüßt die von der EU-Kommission angestoßene Debatte darüber, wie alle EU-Bürger von der sozialen Sicherung profitieren und mögliche Lücken geschlossen werden können. Zugleich weist sie darauf hin, dass hier vorrangig die Mitgliedsstaaten zuständig sind. Die Mitgliedsstaaten legen die wesentlichen Grundsätze ihrer Sozialsysteme fest. Sinnvoll sei daher ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den EU-Mitgliedern. Denn um den Zugang zum Sozialschutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt abzusichern, gibt es europaweit durchaus verschiedene Lösungen. Weitergehende EU-Maßnahmen sind aus Sicht der Deutschen Sozialversicherung nur dann zielführend, wenn sie das finanzielle Gleichgewicht der Systeme bewahren.