"Die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach wie vor sehr erfreulich. Die Löhne steigen seit Jahren kräftig und die Beschäftigung nimmt kontinuierlich zu", so Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die heute in Koblenz tagende Bundesvertreterversammlung. Das vergangene Jahr habe die Rentenversicherung daher mit einem Überschuss von rund 500 Millionen Euro abschließen können.
Die positive Finanzentwicklung habe sich auch in den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres fortgesetzt, so Gunkel. So seien die Beitragseinnahmen aus Beschäftigung in diesem Zeitraum um 4,6 Prozent gestiegen. Auch wegen dieser positiven Entwicklung werde die Nachhaltigkeitsrücklage im Laufe des Jahres voraussichtlich um rund 1,4 Milliarden Euro ansteigen, sagte Gunkel. Damit werde sie nach den Vorausberechnungen Ende 2018 bei 34,8 Milliarden Euro liegen, was 1,62 Monatsausgaben entspricht. Die Nachhaltigkeitsrücklage betrug Ende Mai 33,6 Milliarden Euro oder 1,57 Monatsausgaben.
Gunkel berichtete, dass auf der Grundlage des geltenden Rechts davon auszugehen sei, dass das Rentenniveau erstmals im Jahr 2025 unter 48 Prozent fällt und dann bei 47,5 Prozent liegen wird. Bei Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag vereinbarten „Mütterrente II“, der Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, der Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung und der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Beiträge zur Krankenversicherung würde das Rentenniveau hingegen bereits im Jahr 2022 unter die im Koalitionsvertrag vereinbarte 48-Prozent-Marke fallen und im Jahr 2025 nur noch 47 Prozent betragen. Um dennoch bis 2025 die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Haltelinien zum Beitragssatz und zum Rentenniveau einhalten zu können, seien nach aktuellem Stand zusätzliche Steuermittel in zweistelliger Milliardenhöhe erforderlich.
Ohne zusätzliche Steuermittel würde die Nachhaltigkeitsrücklage noch schneller abgebaut als auf Basis des geltenden Rechts geschätzt. Es werde dann die gesetzlich festgelegte Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben voraussichtlich bereits im Jahr 2022 erreicht, mit der Folge, dass der Beitragssatz angehoben werden müsse. Gunkel unterstrich in diesem Zusammenhang noch einmal die Forderung der Rentenversicherung, durch gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Liquidität der Rentenversicherung auch künftig zu jedem Zeitpunkt eines Jahres gewährleistet ist, z.B. durch eine Anhebung der Mindest-Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,4 Monatsausgaben. Er begrüßte, dass sich die eingesetzte Rentenkommission dieser Frage annehmen soll.
Gunkel erinnerte noch einmal nachdrücklich an die Entschließung der Bundesvertretersammlung, in der eine sachgerechte Finanzierung von gesamtgesellschaftlich bedingten Leistungsausweitungen durch Steuermittel gefordert wurde. "Diese Forderung einer sachgerechten Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben erheben wir selbstverständlich weiterhin", so Gunkel. Wenn der Gesetzgeber sich dazu entschließe, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung weiter zu verbessern, dann müsse der Bund auch die dazu erforderlichen Mittel bereitstellen. "Es ist nicht einzusehen, dass Leistungen allein von den Beitragszahlern der Rentenversicherung finanziert werden sollen, für die keine
Beiträge entrichtet wurden und von denen auch Personen profitieren, die niemals in die Rentenversicherung eingezahlt haben", so Gunkel.