Deutsche Rentenversicherung

"Nur zukunftsfest mit sach- und systemgerechter Finanzierung"

Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung zum Rentenkonzept des BMAS

Datum: 13.07.2018

"Die Rentenversicherung bewertet positiv, dass sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in dem heute vorgestellten Referentenentwurf zum hohen Stellenwert der gesetzlichen Rentenversicherung für die Absicherung der Menschen im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bekennt. Aus Sicht der Rentenversicherung müssen zusätzliche Leistungen jedoch sachgerecht finanziert werden. Dies gilt im vorliegenden Fall insbesondere für die neuerliche Ausweitung bei den Leistungen für Kindererziehungszeiten im Rahmen der Mütterrente II. Eine erweiterte Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht allein den Beitragszahlern aufgebürdet werden. Sie ist vielmehr in vollem Umfang aus Steuermitteln zu finanzieren. Dies gilt bereits für die Kosten der 2014 eingeführten Mütterrente I.

Auch die vorgesehene Aufstockung von Rentenanwartschaften von Geringverdienern in der Gleitzone, die zukünftig bis 1.300 EUR reichen soll, ist nicht durch Beiträge gedeckt und sollte entsprechend steuerfinanziert werden.

Nur eine sach- und systemgerechte Finanzierung von Leistungen der Rentenversicherung kann diese zukunftsfest gestalten."