Deutsche Rentenversicherung

Rentenversicherung: Gunkel zur Finanzsituation, zur Digitalisierung und zum Koalitionsvertrag

Datum: 02.12.2021

Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, befasste sich in seinem Bericht an die heute virtuell tagende Bundesvertreterversammlung mit der Finanzsituation der Rentenversicherung, den die Rentenversicherung betreffenden Festlegungen im Koalitionsvertrag und der weiteren Digitalisierung im Bereich der Rentenversicherung.

Entwicklung der Beitragseinnahmen

"Die Rentenversicherung ist bisher gut durch Pandemie gekommen", sagte Gunkel. Obwohl sich die COVID-19-Pandemie in Rekordzahlen bei der Kurzarbeit, sinkender Beschäftigung und steigender Arbeitslosigkeit niedergeschlagen habe, würden voraussichtlich auch in diesem Jahr die Beiträge aus beitragspflichtiger Beschäftigung steigen, so Gunkel.

Einnahmen und Ausgaben

Für 2021 seien Einnahmen in Höhe von 341,1 Milliarden Euro und Ausgaben von 341,6 Milliarden Euro zu erwarten. Die Ausgaben überstiegen die Einnahmen demnach voraussichtlich um 0,5 Milliarden Euro. Ende 2021 ergebe sich voraussichtlich eine Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 37,2 Milliarden Euro, so Gunkel. Das entspreche 1,55 Monatsausgaben und liege damit noch leicht über dem gesetzlich vorgesehenen Korridor, der von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben reicht.

Mindestrücklage der Rentenversicherung

Allerdings werde die Nachhaltigkeitsrücklage in den kommenden Jahren planmäßig auf ihre Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben zurückgehen, was insbesondere auf den einsetzenden demografischen Wandel zurückzuführen sei. "Diese ausgesprochen niedrige Mindestrücklage kann in einzelnen Monaten, vor allem im Herbst eines Jahres, zu Liquiditätsengpässen führen, worauf wir als Selbstverwaltung - aber auch die Rentenkommission - immer wieder hingewiesen haben", führte er aus. Die Rentenversicherung fordere daher eine Anhebung der Mindestrücklage, am besten kombiniert mit einem anderen Zahlungsrhythmus der Bundesmittel. Er bedaure, dass dies im Koalitionsvertrag nicht aufgenommen worden sei.

Aktivierung des Nachholfaktors

Der sog. Nachholfaktor solle nach den Festlegungen im Koalitionsvertrag bereits wieder 2022 und nicht erst wie bisher gesetzlich vorgesehen 2026 wirken. Damit solle nach dem Willen der Koalition die rechnerische Minusanpassung für 2021, die wegen der Rentengarantie nicht wirksam wurde, mit Rentensteigerungen verrechnet werden. Allerdings ist im Koalitionsvertrag auch vorgesehen, dass für das derzeit geltende Mindestrentenniveau von 48 Prozent künftig die "Definition vor der kürzlich durchgeführten Statistikrevision" gelten soll. Unter dieser Voraussetzung kann im kommenden Jahr der Ausgleichsbedarf nur teilweise abgebaut werden, weil sonst die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent unterschritten würde. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums würde der Abbau des Ausgleichsbedarfs im kommenden Jahr die Rentenanpassung West um rund 0,8 Prozentpunkte niedriger ausfallen lassen als ohne Ausgleichsfaktor. Im Einzelnen bestehen hinsichtlich der Umsetzung, insbesondere auch in den Folgejahren, noch einige offene Fragen.

Vorsorgepflicht für Selbstständige

Der Koalitionsvertrag sehe weiter vor, dass neue Selbstständige, die in keinem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind, künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sein sollen mit der Möglichkeit eines Opt-Outs. "Wir begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich, da der soziale Schutz dieser Gruppe von Selbstständigen dadurch deutlich verbessert werden kann", so Gunkel.

Einführung einer teilweisen Kapitaldeckung in der Rentenversicherung

Im Koalitionsvertrag sei darüber hinaus die Einführung einer teilweisen Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbart worden. Die 10 Milliarden Euro, die der Rentenversicherung in einem ersten Schritt aus Haushaltsmitteln zugeführt werden sollen, würden nach Gunkels Worten noch nicht einmal ausreichen, um den Beitragssatz über ein Jahrzehnt hinweg auch nur um ein Zehntel Prozentpunkt zu reduzieren oder um auch nur die Hälfte der Rentenausgaben eines Monats zu finanzieren. "Keinesfalls dürfen für den weiteren Aufbau des Kapitalstocks Beitragsmittel verwendet werden, denn dies wäre entweder mit einer zusätzlichen Belastung der Beitragszahler verbunden oder ginge zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner", so Gunkel. Beides solle ja aber gerade durch den Kapitalstock vermieden werden.

Digitalisierung in der Rentenversicherung

Schwerpunkte des Koalitionsvertrages seien nach Gunkels Worten die Themen "Digitalisierung", "Transformation" und "Nachhaltigkeit". Dies bestätige, dass es richtig war, in der Rentenversicherung schon seit Jahrzehnten auf elektronische Prozesse gesetzt und wichtige Projekte zur Gestaltung der digitalen Zukunft angeschoben zu haben. Gunkel nennt hier beispielsweise die erfolgreiche Einführung der elektronischen Akte sowie den Ausbau der Onlinedienste, die es schon seit langem jedem Nutzer und jeder Nutzerin ermöglichen, bequem von zu Hause Anträge zu stellen, Termine zu buchen oder Einsicht in das eigene Konto zu nehmen. "Wir wollen die Deutsche Rentenversicherung als modernen und digitalen öffentlichen Dienstleister auch künftig weiter ausbauen und einen kundenorientierten Service bieten", so Gunkel abschließend.

Der vollständige Bericht ist unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.