Berlin, 22. Juni 2022
„Insgesamt ist die Finanzlage der Rentenversicherung auch in der Pandemie stabil geblieben“, so Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, in seinem Bericht bei der heutigen Bundesvertreterversammlung in Freiburg.
Finanzsituation
Das Jahr 2021 habe die Rentenversicherung mit einem Plus von 1,2 Milliarden Euro abgeschlossen, so Gunkel. Die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit seien im letzten Jahr um rund vier Prozent gestiegen. Die weitere Einnahmenentwicklung der Rentenversicherung sei insbesondere wegen der Folgen des Krieges gegen die Ukraine mit großen Unsicherheiten behaftet.
Rentenanpassung
Die Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres um 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten sei die größte Rentenerhöhung seit annähernd vier Jahrzehnten. Sie treffe zurzeit allerdings auf eine Situation, in der sich die Verbraucherpreise im Vorjahresvergleich noch stärker erhöht haben. Schaut man auf die Entwicklung der Standardrenten in den letzten 20 Jahren, so sind diese in dem Zeitraum allerdings stärker gestiegen als die Preise.
Konsolidierungen nicht zu Lasten der Sozialversicherung
Zukünftige Konsolidierungsmaßnahmen im Bundeshaushalt vor dem Hintergrund der Einengung der finanziellen Spielräume des Bundes wegen der Corona-Pandemie und des Kriegs gegen Ukraine dürften nach Gunkels Worten nicht zu Lasten der Sozialversicherungen gehen. Diese seien bereits durch die wirtschaftlichen Folgen der Krisen belastet. „Wir legen insbesondere Wert darauf, dass uns übertragene gesamtgesellschaftliche Aufgaben beziehungsweise nicht beitragsgedeckte Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auch sachgerecht aus Steuermitteln finanziert werden“, so Gunkel.
Streichung von Sonderzahlungen
Gunkel kritisierte die nachträgliche Abschaffung der für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehenen Sonderzahlungen für die Rentenversicherung durch das Rentenpaket I und das Haushaltsgesetz 2022. „Die Rentenversicherung wendet sich entschieden gegen diese kurzfristige und haushaltspolitisch motivierte Kürzung, denn mit der Verlässlichkeit von Zusagen steht und fällt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung. Dies gilt umso mehr für Zusagen des Bundes“, mahnte Gunkel. Erste monatliche Raten davon seien der Rentenversicherung in 2022 vor der Rücknahme durch das Haushaltsgesetz bereits gezahlt worden und nun dem Bund sogar wieder zu erstatten.
Anhebung der Mindestrücklage
„Wir sehen die finanziellen Folgen der Streichung der Sonderzahlungen mit Sorge, weil dadurch der Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage beschleunigt wird und die unterjährigen Liquiditätsrisiken der Rentenversicherung in den nächsten Jahren wachsen“, so Gunkel. Die Nachhaltigkeitsrücklage solle konjunkturelle und saisonale Schwankungen der Einnahmen begegnen und werde angesichts der kaum vorhersehbaren Wirtschaftsentwicklung in Zeiten der anhaltenden Corona-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine umso mehr benötigt. „Die Rentenversicherung unterstreicht deshalb noch einmal ihre Forderung nach einer Anhebung der Mindestrücklage“, betonte Gunkel, „möglichst kombiniert mit einem anderen Auszahlungsrhythmus der Bundesmittel, um unterjährige Schwankungen besser abfedern zu können.“ Diese Forderung finde eine breite Unterstützung, auch vom Sozialbeirat der Bundesregierung und von der Rentenkommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘.
Einrichtung eine Stabilitätsfonds
Im Zusammenhang mit der nach Presseberichten geplanten Einrichtung eines Stabilitätsfonds, der sich aus Bundesmitteln und Beitragsgeldern speist und von der Bundesbank verwaltet werden soll, lege die Rentenversicherung großen Wert darauf, dass Grundsatzentscheidungen über die Anlage von Beitragsgeldern auch weiterhin von den zuständigen Gremien der gesetzlichen Rentenversicherung getroffen werden. „Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, die Rentenversicherung bei der Vorbereitung der teilweisen Kapitaldeckung einzubeziehen. Gerade vor dem Hintergrund der offenbar bereits weit fortgeschrittenen Planungen erwarten wir, dass dies nunmehr sehr zeitnah geschieht“, so Gunkel.
Umsetzung des Grundrentengesetzes
„Trotz der immensen technischen Herausforderungen, die an das Ausmaß der Programmierarbeiten für die Rentenreform im Jahre 1992 heranreichen, trotz Personalknappheit und der erforderlichen Umsetzung inmitten der Corona-Pandemie, ist es allen Beteiligten mit viel Engagement gelungen, die Umsetzung des Grundrentengesetzes auf den Weg zu bringen“, so Gunkel. Bislang seien fast die Hälfte von rund 26 Millionen Bestandsrenten überprüft worden. Insgesamt liege die Rentenversicherung damit im Zeitplan. Das Aufrufen aller Bestandsrenten werde bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Alexander Gunkels vollständiger Bericht an die Bundesvertreterversammlung kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de abgerufen werden.