Quelle:Deutsche Rentenversicherung
In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gilt das Europäische Gemeinschaftsrecht. Außerdem hat Deutschland mit vielen Staaten sogenannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Alle anderen Staaten bezeichnet man als vertragsloses Ausland.
Die Broschüre gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Auswirkungen eine Beschäftigung im vertragslosen Ausland hat und unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Sie eine Rente aus Deutschland erhalten können, wenn Sie im vertragslosen Ausland leben.
Die Broschüre erscheint zweisprachig. Die deutsche Ausgabe finden Sie gleich hier zum Herunterladen. Die fremdsprachige Ausgabe stellen wir Ihnen unter "Das könnte Sie auch interessieren" zur Verfügung.