Quelle:DRV
Bis zum Jahr 2025 soll es ein einheitliches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland geben. Der Gesetzgeber verabschiedete dazu das sogenannte Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz. Damit werden die bisher im Osten noch abweichenden Werte für die Berechnung der Renten schrittweise an die Westwerte angeglichen. Das Faltblatt gibt Antworten auf alle Fragen rund um die Rentenangleichung.