Das Gemeinsame Rahmenkonzept baut auf der zwischen den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern geschlossenen Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ vom 4. Mai 2001 auf. Es beschreibt die Ziele, Voraussetzungen und Zielgruppen sowie die Anforderungen an die ambulanten Einrichtungen für die Rehabilitation Abhängigkeitskranker. Im Vergleich zu der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ wird detailliert auf die Inhalte der Rehabilitation, Diagnostik, Dauer und Frequenz, personelle, räumliche und apparative Ausstattung, Vernetzung und die Qualitätssicherung eingegangen.
Auf der Grundlage eines von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung vorgelegten Entwurfs haben sich die Deutsche Rentenversicherung und die Spitzenverbände der Krankenkassen auf ein "Gemeinsames Rahmenkonzept zur ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker" verständigt. Die Wohlfahrtsverbände und Suchtfachverbände wurden im Rahmen von Stellungnahmen eingebunden.
Das Gemeinsame Rahmenkonzept ist am 3. Dezember 2008 in Kraft getreten.