Deutsche Rentenversicherung

Infobrief 2/2023 zum Download

Stand 04.07.2023 Kostenlos

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Das Gesetz wurde mit Datum vom 23.06.2023 verkündet. Wir ergänzen mit diesem Info-Brief unseren kürzlich versendeten Info-Brief 01/2023, Ziffer 6 und stellen Ihnen weitere Informationen rund um das PUEG für Ihre tägliche Arbeit zur Verfügung.

Unter anderem wurden zum 01.07.2023 folgende Änderungen bei der Erhebung des Pflegeversicherungsbeitrages vorgenommen:

  1. Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent.
  2. Für Versicherte mit Kindern steigt er von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent.
  3. Für Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird zukünftig ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Für sie wird sich der Beitragssatz von 3,4 Prozent ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte vermindern.

In unserem Infobrief finden Sie Antworten auf die Fragen:

  • Ab wann wird der reduzierte Beitrag berücksichtigt?
  • Wie müssen Rentenbeziehende die Kinder nachweisen?
  • Wo findet man Antworten auf weitere Fragen?
  • Werden die Rentenantragsformulare angepasst?

Außerdem finden Sie im Info-Brief ein Schaubild der DRV Bund zu den aktuellen Beitragssätzen in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023.

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