Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten als stabiler Grundpfeiler unseres sozialen Sicherungssystems und damit unserer Gesellschaft etabliert. In den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland gelang es, das damals drängende Problem der Altersarmut insbesondere durch die Einführung der dynamischen Rente im Zuge der großen Rentenreform des Jahres 1957 zu lösen: Altersarmut war danach und bis heute kein signifikantes gesellschaftliches Problem, weil die Rentner am einsetzenden wirtschaftlichen Aufschwung teilhatten. Erst mit der ersten Ölpreiskrise und dem damit einhergehenden wirtschaftlichen Abschwung kam auch die Phase des weiteren Ausbaus der sozialen Sicherungssysteme zum Stillstand. In Folge dieser Entwicklung wurden z. B. in der Rentenversicherung (RV) die kurz zuvor eingeführten flexiblen Altersgrenzen zurückgeführt und weitere diskretionäre Eingriffe vorgenommen. Die am historischen 9.11.1989 in dritter Lesung verabschiedete Rentenreform 1992 mit weiteren Eingriffen und einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit – die die Anpassung der RV an den demographischen Wandel sicherstellen sollte – war in weiten Teilen Makulatur, als die Mauer fiel. Nun stand die Integration des DDR-Rentensystems in das westdeutsche Rentenrecht an. Nachdem auch diese historisch einmalige Aufgabe von der RV verwaltungsorganisatorisch hervorragend bewältigt worden war, rückte der demographische Wandel zunehmend zurück in das Bewusstsein der politisch Verantwortlichen. Sie reagierten im Wesentlichen durch zwei weitere politische Festlegungen:die Regelaltersgrenze wird schrittweise angehoben und den Bürgern wurde vermittelt, dass eine Lebensstandardsicherung allein im Rahmen der gesetzlichen RV nicht möglich sein würde, weshalb es gelte, ergänzend betrieblich oder privat vorzusorgen. Gesellschaftspolitisch war und ist insbesondere die Anhebung der Regelaltersgrenze höchst umstritten. Doch die Debatte um die „Rente mit 67“ darf nicht die Augen davor verschließen, dass es einen über dieses Thema hinausgehenden Anpassungsbedarf für die gesetzliche RV gibt. Zu nennen sind dabei die inzwischen teilweise unzureichende Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung (vor allem in der 2. und 3. Säule), die Gefahr eines künftigen Anstiegs der Altersarmut, die notwendige Flexibilisierung des Renteneintritts sowie noch einige weitere Themen. Zu einigen der genannten Themen soll dieser Beitrag Diskussionsanstöße liefern.