Stand:23.11.2018
Welche Regelungen treten zum 1. Januar 2019 in Kraft?
Die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten treten zum 1. Januar 2019 in Kraft. Des Weiteren gelten die Haltelinien für den Beitragssatz und das Rentenniveau ebenfalls ab dem 1. Januar 2019.