Steigen die durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer, folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Die für die Rentenanpassung 2019 relevante Lohnsteigerung beträgt 2,39 Prozent in den alten Bundesländern und – für die Vergleichsberechnung – 2,99 Prozent in den neuen Bundesländern.