Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie kann abweichend auch per Gesetz festgelegt werden. Dies war letztmalig 2008 der Fall.
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Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie kann abweichend auch per Gesetz festgelegt werden. Dies war letztmalig 2008 der Fall.
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