Wie bekomme ich den Zuschlag ausgezahlt?
Der Zuschlag wird von Juli 2024 bis November 2025 getrennt von der Rente ausgezahlt. Auf Ihrem Kontoauszug wird er mit „Rentenzuschlag“ gekennzeichnet.
Ab Dezember 2025 wird er zusammen mit der Rente ausgezahlt.
Wann bekomme ich den Zuschlag ausgezahlt?
Der Zuschlag wird von Juli 2024 bis November 2025 zwischen dem 10. und dem 20. des jeweiligen Monats unabhängig von Ihrer Rente ausgezahlt.
Ab Dezember 2025 ist der Zuschlag Bestandteil der regulären Rente. Die Auszahlung erfolgt dann zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe.
Wie berechnet sich mein Zuschlag ab Juli 2024 konkret?
Die Höhe des Zuschlags wird regelmäßig ermittelt, indem der Zahlbetrag der Rente (also der Betrag, der auf das Konto überwiesen wird) um 7,5 oder 4,5 Prozent erhöht wird. Das geschieht nach Anpassung der Rente zum 1. Juli 2024. Welcher Faktor angewendet wird, hängt dabei vom Beginn der Rente ab, die den Anspruch begründet.
Um 7,5 Prozent (Faktor 0,0750) werden Renten erhöht, die in der Zeit von 2001 bis Juni 2014 begonnen haben.
Um 4,5 Prozent (Faktor 0,0450) werden Renten erhöht, die in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 begonnen haben.
Die individuelle Berechnung ist zudem abhängig vom persönlichen Krankenversicherungsverhältnis.
Beispiele zur Berechnung des Zuschlags haben wir Ihnen unter dem Punkt „Beispielrechnungen“ zusammengestellt.
Grundlage für die Berechnung des Zuschlags ab Juli 2024 ist der Zahlbetrag der Rente. Dieser ändert sich mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024. Wird die Rentenanpassung bei der Berechnung des Zuschlags berücksichtigt?
Ja. Die Rente wird zunächst aufgrund der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 erhöht.
Die Berechnung des Zuschlags erfolgt dann regelmäßig auf der Grundlage dieses Zahlbetrags.
Beträgt eine Rente im Juni 2024 beispielsweise noch 956,25 Euro, erhöht sie sich zum 1. Juli 2024 im Rahmen der Rentenanpassung um 4,57 Prozent auf dann 1.000 Euro. Der Zuschlag wird auf Grundlage der 1.000 Euro berechnet und beträgt damit je nach Anspruch 45 oder 75 Euro.
Ich erhalte einen Zuschlag zu meiner eigenen Versichertenrente und beziehe gleichzeitig eine Witwen- oder Witwerrente. Wird in der Zeit bis November 2025 neben meiner Versichertenrente auch der Zuschlag als Einkommen bei meiner Witwen- oder Witwerrente angerechnet?
Von Juli 2024 bis November 2025 stellt der Zuschlag zu Ihrer eigenen Versichertenrente kein anzurechnendes Einkommen dar. Er wirkt sich somit in diesem Zeitraum nicht auf die Höhe der Witwen- oder Witwerrente aus.
Wie wirkt sich der Zuschlag zu meiner eigenen Versichertenrente auf meine Witwen- oder Witwerrente ab Dezember 2025 aus?
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr getrennt von der Rente ausgezahlt. Er ist dann Bestandteil der Rente und gehört damit zum anzurechnenden Einkommen. Durch das höhere Einkommen kann die Witwen- oder Witwerrente geringer ausfallen.
Ich erhalte einen Zuschlag zu meiner Witwen-/Witwerrente. Diese wird jedoch gekürzt, weil ich daneben noch anderes Einkommen erziele. Wie berechnet sich der Zuschlag ab Juli 2024?
Grundlage für die Berechnung des Zuschlags ist in diesem Fall der ungekürzte Rentenbetrag. Die Minderung der Rente, die sich wegen des anderen Einkommens ergibt, wird bei der Berechnung des Zuschlags nicht berücksichtigt.
Besteht eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, werden von dem berechneten Zuschlag noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Beispiele zur Berechnung des Zuschlags haben wir Ihnen in der Rubrik „Beispielrechnungen“ zusammengestellt.