Deutsche Rentenversicherung

Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner (2024)

FAQ zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz

Verändert sich mein Zuschlag, wenn sich meine Rente bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 erhöht?

Ja. Der Zuschlag wird am 1. Juli 2025 in dem Verhältnis angepasst, wie sich der aktuelle Rentenwert ändert.

Wirken sich Änderungen der Rentenhöhe außerhalb der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 auf die Höhe des Zuschlags aus?

Nein. Änderungen des Zahlbetrags, die nicht mit der Rentenanpassung im Zusammenhang stehen, führen im Zeitraum von Juli 2024 bis November 2025 nicht zu einer Änderung der Zuschlagshöhe.

Ab Dezember 2025 gelten andere gesetzliche Regelungen für die Berechnung des Zuschlags. Was bedeutet das für mich?

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr auf Basis des Rentenbetrages, sondern auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der Rente zugrunde liegen.

Über die Weiterzahlung des Zuschlags ab Dezember 2025 erhalten Sie einen weiteren Bescheid. Der Zuschlag wird dann zusammen mit der regulären Rente in einer Summe ausgezahlt.

Hinweis: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zu Ihrer eigenen Versichertenrente als Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente berücksichtigt und kann diese danach auch mindern.

Wird der von Juli 2024 bis November 2025 gezahlte Zuschlag nochmals überprüft?

Für die Zeit ab Dezember 2025 gilt eine andere Rechtsgrundlage für die Berechnung des Zuschlags. Der Zuschlag ist dann Bestandteil der regulären Rente.

Sollte die Rente einschließlich Zuschlag im Dezember 2025 höher sein als sie es im November 2025 war, wird die Differenz mit dem Faktor 17 (für die 17 Monate von Juli 2024 bis November 2025) vervielfacht und Ihnen nachgezahlt.

War der Zuschlag dagegen in den vergangenen 17 Monaten höher, müssen Sie nichts zurückzahlen.

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