Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner – was passiert ab Dezember 2025? 

FAQ zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz

Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Kann ich durch den Zuschlag die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung überschreiten?

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihre Krankenkasse.

Ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Wirkt sich der Zuschlag auf meinen Beitrag zur Krankenversicherung aus?

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihre Krankenkasse.

Muss ich den Zuschlag bei der Einkommensteuererklärung angeben?

Ja, der Zuschlag gehört zur Rente. Das gilt sowohl für die Zeit von Juli 2024 bis November 2025 als der Zuschlag noch getrennt ausgezahlt wurde, als auch für die Zeit ab Dezember 2025. Die Rentenversicherung meldet den Zuschlag zusammen mit Ihrer Rente jährlich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt die Daten an die Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer. Die gemeldeten Daten müssen Sie daher nicht mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. Diese Daten sind Ihrem Finanzamt bekannt und werden automatisch berücksichtigt, wenn Sie keine abweichenden Daten eintragen. Soweit Sie ihr Einkommen im Ausland versteuern, gelten die dortigen Regelungen.

Ich beziehe noch andere Sozialleistungen außerhalb der Rentenversicherung. Kann sich der Zuschlag auf diese Leistungen auswirken?

Das ist möglich. Der Zuschlag gehört zur Rente und wird ab Dezember 2025 als Bestandteil der Rente ausgezahlt. Bitte legen Sie deshalb auch den Bescheid für Rentenbezugszeiten ab Dezember 2025, mit dem der Zuschlag dem Rentenbetrag hinzugerechnet wurde, den Stellen vor, denen Sie bisher schon die Höhe Ihrer Rente nachweisen müssen. Das können zum Beispiel Grundsicherungsträger oder Wohngeldstellen sein.