Worauf bezieht sich die Entscheidung für ein externes QS-Verfahren?
Das gewählte QS-Verfahren gilt aus Sicht der DRV für die Betten, die in der jeweiligen Fachabteilung für die Belegung durch die Träger der DRV bestimmt sind und für die der Federführer das Vorliegen der Strukturanforderungen (z.B. auch den Soll-Personalstellenplan) festgestellt hat.
Muss ich in dem Formular nur ein QS Verfahren angeben oder kann ich auch beide aktuellen externen QS-Verfahren angeben?
Sie können grundsätzlich auch beide Verfahren dort angeben. In diesem Fall ist für die DRV im weiteren Verfahren jedoch allein die Teilnahme am externen Qualitätssicherungsverfahren der DRV Bund relevant.
Bekommen eigene Einrichtungen der Träger der DRV auch formelle Zulassungsbestätigungen?
Nein, denn die Zulassungsfiktion ergibt sich, ohne Zutun der Träger der DRV, aus dem Gesetz. Auch diese Zulassung durch gesetzliche Fiktion wird im Übrigen, wie die Zulassungen für die Vertragseinrichtungen, im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Gilt das neue Verfahren auch für die Nachsorge und die Prävention (RV Fit)?
Nein, für Nachsorge und Prävention gilt das neue Verfahren (eischließlich Zulassung, neuem Vertrag, Einrichtungsauswahl und Public Reporting) nicht.
Auch für neurologisch erkrankte Kinder und Jugendliche gibt es ein Phasenmodell (A bis D). Gilt das Zulassungserfahren hier auch?
Auch hier gilt das Zulassungserfahren nur für die Leistungen bzw. Fachabteilungen der Phase D.
Welche Rolle spielen ggf. in der Fachabteilung vorhandene Bettenkapazitäten für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), insbesondere bei der Zulassung?
Die Zulassung durch den Federführer, mit der er die Berechtigung der Fachabteilung zur Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die DRV feststellt, bezieht sich naturgemäß nur auf die Bettenzahl, die die Einrichtung den Trägern der DRV zur Verfügung stellt. Nur diese Bettenzahl fließt in das weitere Verfahren ein. Nur für diese Betten müssen die Anforderungen der DRV erfüllt sein, auch wenn es ggf. in derselben Fachabteilung weitere Betten/Kapazitäten gibt, für die ein Versorgungsvertrag mit der GKV abgeschlossen wurde.
Gelten die vom Federführer zugelassenen medizinischen Behandlungskonzepte für alle Träger der DRV? Wie verhält es sich mit Pilotprojekten oder bisher nur vom Federführer finanzierten Angeboten wie z.B. Berufscoaching MBOR C.
Allein die vom Federführer zugelassenen medizinischen Behandlungskonzepte gelten für alle Träger der DRV. Pilotprojekte sind weiterhin möglich, sie stellen aber im Projektstatus noch kein vom Federführer mit Wirkung für alle Träger formell zugelassenes Behandlungskonzept dar. Zu den Einzelheiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu Ihrem Federführer.
Bleibt die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW (ARGE) auch Federführer?
Ja, die ARGE bleibt Federführer. Daraus kann auch die einzige Ausnahme vom Grundsatz „ein Federführer je Einrichtung“ resultieren, wenn es in einer Einrichtung etwa neben einer von der ARGE federgeführten Fachabteilung für onkologische Rehabilitation weitere Fachabteilungen mit anderen, nicht der Onkologie zuzuordnenden Indikationen gibt. Zu den weiteren Einzelheiten bitten wir Sie, sich an den Federführer zu wenden.
AHB-Verfahren: Richtet sich das maßgebliche AHB-Verfahren (Direkteinleitung oder Schnelleinleitung) allein nach demjenigen, das der Federführer verwendet, unabhängig davon, bei welchem Träger der jeweilige Rehabilitand /die jeweilige Rehabilitandin versichert ist?
Welches der beiden AHB-Verfahren zum Einsatz kommt, richtet sich nach wie vor danach, bei welchem Rentenversicherungsträger der jeweilige Rehabilitand /die jeweilige Rehabilitandin versichert ist.
Was würden Verzögerungen bei der Umsetzung der Anforderungen der Datenübermittlungs-Rahmenvereinbarung („§ 301er Verfahren“) über den 1. Juli 2023 hinaus bedeuten?
Soweit Ihre Einrichtung nicht zu den Einrichtungen der ARS zählt, die keine ganztägig ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistungen durchführen (Suchtberatungsstellen), ist die Einhaltung der Datenübermittlungs-Rahmenvereinbarung zum 1. Juli 2023 Zulassungsvoraussetzung, die vorliegen muss. Bitte setzen Sie sich im Zweifelsfall früh genug mit Ihrem Federführer in Verbindung.
Stellt die Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) eine eigene Indikation im Sinne einer eigenen Fachabteilung dar?
Ja, die MBOR hat ein eigenes Anforderungsprofil und stellt im neuen System bezüglich der Zulassung, Einrichtungsauswahl oder Public Reporting etc. eine eigene Fachabteilung dar.
Können Rehabilitationseinrichtungen, die nicht von der Rentenversicherung zugelassen sind (z.B. weil sie alternative Medizin anbieten), zumindest über das Wunsch- und Wahlrecht belegt werden?
Die Träger der Rentenversicherung dürfen nur Reha-Einrichtungen belegen, die von einem Träger der Rentenversicherung zugelassen sind und einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben (§ 15 Abs. 3 SGB VI).