FAQ: Basissatz & Indikationsspezifische Basissätze

Was ist der Basissatz?

Der Basissatz ist eine technische Größe im neuen, produktbezogenen Vergütungssystem. Er stellt die rechnerische Bezugsgröße für alle weiteren Vergütungsbestandteile, z.B. indikationsspezifische Basissätze, Vergütungsrelevante Behandlungskonzepte und die Einrichtungsspezifische Komponente dar. Durch die Bezugnahme auf den Basissatz wird eine einfache und automatische Anpassung aller weiteren Vergütungsbestandteile ermöglicht. Wird der Basissatz beispielsweise mit dem Richtwert an die allgemeine Preisentwicklung angepasst, passen sich automatisch auch weitere Vergütungsbestandteile an.

Was sind die indikationsspezifischen Basissätze?

Die indikationsspezifischen Basissätze definieren einheitliche Produktpreise je Indikation und je Durchführungsform und sind für alle Reha-Einrichtungen gleich. Sie entsprechen der Vergütung für eine Rehabilitationsleistung ohne einrichtungsspezifische und konzeptionelle Besonderheiten.

Die Einrichtungsübergreifende Komponente (EÜK) besteht aus dem indikationsspezifischen Basissatz und ggf. vorliegenden vergütungsrelevanten Behandlungskonzepten der Stufe 1.

Was sind Bewertungsrelationen und wofür werden sie gebraucht?

Die Bewertungsrelationen setzen die indikationsspezifischen Basissätze – also die Reha-Indikationen (z.B. Orthopädie) und die Durchführungsform (z.B. stationär) - ins Verhältnis zum Basissatz. Die Bewertungsrelation von 1,0 entspricht dem Basissatz.

Wird der Vergütungssatz an die Preis- und Kostensteigerungen angepasst?

Der Basissatz wird automatisch über den Richtwert der Rentenversicherung jährlich an die allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen angepasst. Der Richtwert wird jedes Jahr durch den Fachausschuss für Leistungen (FAL) neu festgelegt und bestimmt sich aus dem Orientierungswert für Krankenhäuser und der Veränderungsrate der Grundlohnsumme. Anpassungen des Basissatzes außerhalb der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen sind möglich, wenn sich vergütungsrelevante Sachverhalte (z.B. Strukturanforderungen) verändert haben, die alle Einrichtungen oder alle Einrichtungen einer Indikation betreffen.

Durch die jährliche Anpassung des Basissatzes werden fast alle weiteren Bestandteile der Vergütung automatisch an die allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen angepasst:

  • Indikationsspezifische Basissätze je Durchführungsform
  • Vergütungsrelevante Behandlungskonzepte der Stufe 1
  • Tarifkomponente (soweit nicht neu verhandelt oder sich Änderungen ergeben)
  • Struktur-, Innovations- und Nachhaltigkeitskomponente (soweit nicht neu verhandelt oder sich Änderungen ergeben)