Das Einkommen wird jährlich überprüft. Dadurch können sich jeweils ab Januar eines Jahres Änderungen in der Höhe des Grundrentenzuschlags ergeben. Hierfür meldet das Finanzamt im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Sollte dieses noch nicht bekannt sein, wird das Einkommen des vorvorletzten Jahres gemeldet.
Beispiel:
- Jährliche Einkommensüberprüfung im Jahr 2023 für die Höhe des Grundrentenzuschlages ab 01.01.2024
- Bezogen auf die Abfrage im Herbst 2023 meldet das Finanzamt regelmäßig die Einkommensdaten für das vorletzte Jahr, hier 2021
- Auf den Grundrentenzuschlag ab 01.01.2024 wird das Einkommen aus dem Jahr 2021 angerechnet