Dokumentation der Leistungen
Können Leistungen vor Beginn einer Maßnahme (z. B. ein Informationsgespräch zur beruf-lichen Rehabilitation) codiert werden?
Leistungen vor Beginn der Maßnahme können nachträglich codiert werden, wenn es sich um Informationsgespräche, eine Beratung zur beruflichen Orientierung, eine fallbezogene Abstimmung mit dem Reha-Fachberater oder eine Fallbesprechung im Team handelt.
Können Leistungen im Rahmen der Nachbetreuungsangebote für die Teilnehmer verschlüsselt werden?
Leistungen nach Maßnahmeende sind nicht zu dokumentieren, denn diese Leistungen können bis zu 6 Monate nach Maßnahmeende erbracht werden. Die Abschlussdokumentation wird jedoch frühzeitiger übermittelt.
Wie sollen Leistungen dokumentiert werden, die zwar vereinbart und von der Einrichtung bereitgestellt wurden, an denen Rehabilitanden aber nicht teilgenommen hat?
Leistungen, die zwar von der Einrichtung bereitgestellt, aber nicht von Rehabilitanden genutzt wurden, werden nicht codiert. Es werden nur die Leistungen dokumentiert, die durchgeführt wurden.
Können Verwaltungsarbeiten und Kommunikation mit den Teilnehmenden dokumentiert werden, z. B. bei einem Wegeunfall der Teilnehmenden?
Verwaltungsarbeiten sind nicht Bestandteil der LBR. Bei der Abstimmung mit anderen Einrichtungen und Institutionen kann der Code P020 gewählt werden. Für die Kommunikation mit den Teilnehmenden stehen Codes zur Verfügung, wenn es sich um konkrete Coachings oder Beratungen handelt.
Werden Fahrzeiten der Mitarbeitenden, z. B. zu einer Praktikumseinrichtung, in die Dauer-Codierung der Leistung einbezogen?
Fahrzeiten werden nicht dokumentiert.
Kann mit der LBR die Arbeitszeit der Mitarbeitenden oder der Personalaufwand im Haus dokumentiert werden?
Die LBR ist kein Instrument zur Erfassung der Arbeitszeiten der Mitarbeitenden und ist für die Abbildung des Personalaufwands nicht geeignet.
Wie kann eine psychologische Beratung, die während der Qualifizierung des Teilnehmenden durchgeführt wird, codiert werden? Muss diese Zeit von den Zeiten der Leistungen zur Fachkompetenz abgezogen werden, da der Teilnehmer oder die Teilnehmerin während dieses Zeitraums nicht anwesend war?
Leistungen, die während der Qualifizierung gesondert erbracht werden, sollten zusätzlich codiert und nicht von den Zeiten der Leistungen zur Fachkompetenz abgezogen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Leistung zur Fachkompetenz entsprechend nachgeholt wird. Ein gesonderter Abzug dieser Zeiten und anschließende zusätzliche Codierung der nachgeholten Zeit erfolgt nicht, um den Aufwand für die Dokumentation nicht zu erhöhen.
Wie werden Krankheitszeiten der Teilnehmenden bei der Dokumentation berücksichtigt? Wie kann eine Betreuung der Teilnehmenden bei Krankheitszeiten dokumentiert werden?
Krankheitszeiten der Teilnehmenden werden nicht erfasst. Das bedeutet, dass bspw. Leistungen zur Fachkompetenz, die ursprünglich geplant waren, in diesem Zeitraum nicht codiert werden. Sofern die Unterstützung des Teilnehmenden während der Krankheitszeiten durch begleitetes Selbstlernen oder telefonische Beratungen des Teilnehmenden erfolgt, kann dies entsprechend verschlüsselt werden.
In einer Beratung oder in Gesprächen werden häufig mehrere Themen besprochen. Sollen diese dann jeweils zeitlich erfasst werden?
Beratungen, Informationsveranstaltungen und Gespräche beinhalten häufig mehrere Themen. Sie werden nach ihrem Schwerpunkt oder ihrer hauptsächlichen Ausrichtung codiert. Eine Beratung, in der es in erster Linie um sozialrechtliche Fragestellungen geht, bei der aber auch Aspekte der Sozialkompetenz angesprochen werden, wird als sozialrechtliche Beratung dokumentiert. Es ist auch möglich, bspw. eine 30-minutige Beratung, die zwei Themen umfasst, entsprechend differenzierter zu codieren und zwei Codes mit jeweils 15-minütiger Dauer zu verwenden.