Codierung der Art der Leistungserbringung
Wie ist der Hinweis bei der Art der Leistungserbringung bestimmter Leistungen „keine Angabe erforderlich“ zu verstehen?
Bei diesen Leistungen wird auf die Angabe der Art der Leistungserbringung verzichtet, da Teilnehmende hier in der Regel nicht anwesend sind. Bei der Dokumentation der entsprechenden Leistungen bleiben die Felder zur Codierung der Art der Leistungserbringung daher leer.
Gruppengrößen können sich durch das Fehlen anderer Teilnehmenden verändern, so dass bspw. aus einer erweiterten Kleingruppe mit 9 Personen (Codierung mit dem Buchstaben C) eine Kleingruppe mit 8 Personen (Codierung mit dem Buchstaben B) wird. Müssen wir in diesen Fällen die Leistung mit einer anderen Art der Leistungserbringung dokumentieren?
Veränderungen der Gruppengröße, die sich durch das Fehlen von Teilnehmenden ergeben, werden bei der Leistungsdokumentation nicht berücksichtigt, da davon ausgegangen wird, dass die Leistung so erbracht wird, wie sie konzeptionell vorgesehen war. Bei der Angabe der Gruppengröße bei der Art der Leistungserbringung wird also von der geplanten Gruppengröße ausgegangen.
Wie wird eine Leistung codiert, wenn ein Teilnehmender oder Teilnehmerin eigene Aufgaben bearbeitet, aber dabei auch mit anderen Teilnehmenden, z. B. in einer Übungsfirma zusammen arbeitet?
Erfolgt eine Qualifizierung in einer Übungsfirma, so findet die Leistung in der Gruppe statt, unabhängig davon, ob der Teilnehmende individuelle Arbeitsaufgaben hat. Der Ausbildende oder Fachlehrende ist für die gesamte Gruppe zuständig. Eine weitere Differenzierung der Leistungserbringung würde zu einem stark erhöhten Dokumentationsaufwand führen.
Wie differenziert soll die Dokumentation des Einsatzes besonderer didaktischer Methoden bei der Erbringung von Leistungen zur Fachkompetenz erfolgen?
Die Differenzierung in Methoden ist sehr aufwändig.
Die Codierung der Art der Leistungserbringung richtet sich danach, welche didaktischen Methoden überwiegend bei den codierten Leistungen eingesetzt wurden. Grundsätzlich erfolgen Leistungen zur Fachkompetenz, die im Rahmen einer Umschulung oder Fortbildung erfolgt, nach unterschiedlichen didaktischen Methoden. Es wird empfohlen, eine gesonderte Hervorhebung von Projektlernen nicht stündlich, sondern tageweise mit der jeweils überwiegenden Art der Leistungserbringung zu codieren.
Wie wird selbstständiges, durch einen Lerncoach begleitetes Lernen codiert?
Dies kann codiert werden, indem bei der Art der Leistungserbringung „begleitetes Selbstlernen“ angegeben wird. Beratungsgespräche zum Thema fachliche Qualifizierung werden unter G270 dokumentiert.
Können Zeiten codiert werden, in denen die Teilnehmenden nach vorheriger Absprache, Motivation und Anleitung selbstständig die Geräte der Physiotherapie oder Selbstlernprogramme etc. nutzen?
Sportliche Aktivitäten der Teilnehmenden werden dann codiert, wenn sie fachlich durch die entsprechenden Berufsgruppen begleitet werden.
Für die Nutzung von Selbstlernprogrammen gibt es die Möglichkeit, dies über die Art der Leistungserbringung „begleitetes Selbstlernen“ zu codieren. Wenn die im Glossar beschriebenen Merkmale zutreffen (z. B. wenn die Umsetzung durch Personen betreut wird, die über fachliche und didaktisch-methodische Kompetenz verfügen), können diese Leistungen dort codiert werden.