Leistungen zur Fachkompetenz
Wie kann der Förderunterricht dokumentiert werden?
Zusätzliche fachliche Förderung (Förderunterricht) wird unter dem entsprechenden inhaltlichen Bereich in Kapitel G „Leistungen zur Fachkompetenz IV: Individuelle Förderung in der Qualifizierung (ohne Zertifikat)“ mit der Jeweiligen Art der Leistungserbringung und Anzahl verschlüsselt.
Berufsfeldübergreifende Lehr-, Lerninhalte können mit den LBR-Codes G261 bis G269 verschlüsselt werden.
Wie können fachpraktische und fachtheoretische Inhalte bei der Dokumentation abgebildet werden?
Die Vermittlung von fachpraktischen und fachtheoretischen Inhalten wird bei der Verschlüsselung nicht differenziert. Beide werden gemeinsam unter dem jeweiligen Berufsfeld mit dem jeweils zutreffenden Code verschlüsselt. Zeiten betrieblicher Qualifizierung bzw. externer Praktika im Rahmen von Umschulungen/Fortbildungen/Qualifizierungen mit Zertifikat werden übereinen gesonderten LBR-Code mit der Endung 0 ausgewiesen.
Umfassen die Inhalte der Leistungen unter den Kapitel D und E alle Inhalte der Rahmenlehrpläne oder müssen bestimmte Inhalte gesondert verschlüsselt werden?
Die LBR-Codes der Kapitel D und E umfassen alle Inhalte der Rahmenlehrpläne. Es sollen daher keine Inhalte, die Bestandteil von Rahmenlehrplänen, Ausbildungs- oder Fortbildungsverordnungen sind, gesondert codiert werden.
Wie können erbrachte Leistungen zur Fachkompetenz codiert werden, wenn noch keine abschließende Festlegung der beruflichen Spezialisierung stattgefunden hat?
Je nach Abschlussart, also je nachdem, ob es sich um eine Umschulung, Fortbildung oder Zusatz-/Anpassungsqualifizierung handelt, ist das entsprechende Kapitel auszuwählen. Dann wird unter dem entsprechenden übergeordneten Berufsbereich der LBR-Code mit der letzten Ziffer 9 ausgewählt. Erfolgt im weiteren Verlauf eine Festlegung auf einen bestimmten Beruf oder Tätigkeit werden LBR-Codes aus dem entsprechenden Kapitel verwendet.
Sollen auch die Anteile der Umschulung codiert werden, die in der Berufsschule bzw. im Betrieb erbracht werden?
Ja. Diese werden in dem jeweiligen „8-er Code“ im Kapitel D „Leistungen zur Fachkompetenz I: Umschulung mit anerkanntem Berufsabschluss“ zusammengefasst codiert. Weitere Leistungen im Rahmen der besonderen Hilfen oder zusätzliche individuelle Förderung werden in den entsprechenden Kapiteln codiert.